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Vorteil nicht ausnutzen

Die Stadtwerke Jülich geben den Vorteil, der durch den Wegfall der EEG-Umlage entsteht, weiter. Die Empfehlung lautet dennoch, die monatlichen Abschläge beizubehalten.

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Logo der Stadtwerke Jülich. Grafik: Stadtwerke Jülich
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Aufgrund der aktuellen Entwicklung auf den Energiemärkten und die damit verbundenen gestiegenen Preisen hat der Gesetzgeber entschieden, die Umlage für Erneuerbare Energien (EEG-Umlage) zum 1. Juli wegfallen zu lassen. Die Stadtwerke Jülich GmbH (SWJ) gibt diese Ersparnis in vollem Umfang an ihre Strom-Kunden weiter – und rät trotzdem dazu, die monatlichen Abschläge als Puffer beizubehalten.

Aktuell beträgt die EEG-Umlage brutto 4,43 Cent je Kilowattstunde (kWh) –das entspricht 3,723 Cent/kWh netto. „Durch den Wegfall spart ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.700 kWh Strom in der zweiten Hälfte dieses Jahres 59,81 Euro. Dieser Preisvorteil fließt automatisch in die Jahresabrechnung ein“, erklärt Ivan Ardines, Vertriebs- und Marketingleiter der SWJ.

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Für die Ermittlung des Verbrauches orientiert sich die SWJ an den Empfehlungen des Gesetzgebers: Der Verbrauch des ersten Halbjahres wird aufgrund der maßgeblichen Erfahrungswerte zum 30. Juni berechnet – dabei werden die jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen mit eingerechnet. „Natürlich können die Kunden auch ihren Zählerstand ablesen und in unserem Kundenportal online selbst hinterlegen“, so Ivan Ardines. Dazu einfach auf der Internetseite www.stadtwerke-juelich.de auf „Mein Konto“ klicken und den Zählerstand im entsprechenden Feld eingeben.

Trotz der Ersparnis durch den Wegfall der EEG-Umlage wird die SWJ die Höhe der monatlichen Abschläge beibehalten. „Aus den allseits bekannten Gründen wird die Lage auf dem Energiemarkt weiterhin angespannt bleiben. Die Preise werden voraussichtlich eher steigen als sinken. Bleibt der Abschlag unverändert, wird bei den Kunden ein kleiner Puffer aufgebaut, der ihnen bei der kommenden Jahresverbrauchsabrechnung zugutekommt“, erläutert der Vertriebs- und Marketingleiter. Natürlich kann die Höhe der Abschläge im Kundenportal individuell angepasst werden. Ivan Ardines rät aber eher zu einem Hoch- statt zum Runterstufen: „So werden mögliche Nachzahlungen abgefedert.“

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