Start Nachrichten Region Zahl der Übernachtungen in der Region gestiegen

Zahl der Übernachtungen in der Region gestiegen

Wenn jemand eine Reise tut, dann führt sie oft in die Region: Die Zahl der Übernachtungen in Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg ist 2019 gegenüber dem Vorjahr um 3,4 Prozent gestiegen. „Damit liegt unsere Region über dem NRW-Durchschnitt von 2,8 Prozent“, sagt Gisela Kohl-Vogel, Präsidentin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen, beim Neujahrsempfang für Tourismus und Gastgewerbe in Düren. Im vergangenen Jahr seien in der Region insgesamt 3,1 Millionen Übernachtungen gezählt worden.

369
0
TEILEN
Wollen den Tourismus und das Gastgewerbe in diesem Jahr gemeinsam voranbringen: (v. l.) Raphael Jonas, Philipp Piecha (beide IHK Aachen), Julia Jung (Curiopia), Gisela Kohl-Vogel (Präsidentin der IHK Aachen), Wolfgang Spelthahn (Landrat Kreis Düren), Wolfgang Winkler und Christoph Becker (beide DEHOGA). Foto: Rudi Böhmer
- Anzeige -

Anziehend wirkt insbesondere die Kombination aus kultureller Vielfalt, entspannter Urbanität und ländlicher Naherholung. „All das können wir Gästen bieten“, betont Kohl-Vogel vor 120 Hoteliers, Gastronomen und Vertretern der Branchen Kultur und Freizeit. Beste Voraussetzungen also für eine weiterhin florierende Tourismusbranche – zumindest, wenn auch die aktuellen Herausforderungen entschlossen angegangen werden. „Die Unternehmen stehen vor vielfältigen Aufgaben: Es gilt, Fachkräfte und Nachfolger zu finden, digitale Prozesse zu integrieren und Konzepte an sich verändernde Kundenansprüche anzupassen“, sagt die IHK-Präsidentin.

Den Neujahrsempfang für Tourismus und Gastgewerbe im Kammerbezirk Aachen organisiert die IHK Aachen gemeinsam mit den touristischen Organisationen der Region: dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein, dem Kreis Düren, dem aachen tourist service, der Nordeifeltourismus GmbH, der Tourismusmarke „Heinsberger Land“, der WIN.DN, Wirtschafts- und Innovationsnetzwerk Stadt Düren GmbH, der StädteRegion Aachen, dem SKAL International Aachen und der Vereinigung der Unternehmer im Gastgewerbe.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here