§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Viel ist nicht zu sehen. Die Eisenbahnlinie endet an einem Prellbock, im Pappelwäldchen am Ortsrand von Siersdorf finden sich die Reste eines Schlagbaums. „Wir...
Der Kreis Düren schiebt ordentlich Überstunden: Rund 3,1 Millionen Stunden haben Beschäftigte im vergangenen Jahr im Kreis Düren zusätzlich gearbeitet. Davon rund 1,6 Millionen...
Stets aufrecht, lächelnd und am liebsten bescheiden im Hintergrund. Heinrich Röttgen-Burtscheidt war ein Herr, Unternehmer, Vereinsmensch und tief mit der Stadt Jülich verwoben. Sein...