Start Nachrichten Die Sternsinger sind unterwegs

Die Sternsinger sind unterwegs

Ab heute sind die Sternsinger im ganzen Stadtgebiet von Jülich unterwegs. Unter dem Motto „Kinder stärken, Kinder schützen – in Indonesien und weltweit“ setzen sich die Jungen und Mädchen im Zeichen der Heiligen Drei Könige für den Kinderschutz ein, indem sie Spenden für das Kindermissionswerk in allen Gemeinden der Pfarrei Heilig Geist sammeln und den Segen an die besuchten Häuser verteilen.

311
0
TEILEN
Foto: Mira Otto
- Anzeige -
Foto: Noppen | Stadt Jülich

Die Termine, an denen die Kinder unterwegs sein werden, können auf der Webseite der Pfarrei Heilig Geist eingesehen werden. In Barmen und Merzenhausen werden keine Sternsinger die Dorfbewohner besuchen. Spenden kann man trotzdem. Die Möglichkeit hierzu besteht am Freitag, 6. Januar, in den jeweiligen Kirchen. Hier gibt es dann auch die Segensaufkleber für die Haus- oder Wohnungstüre. Auch in der Propsteikirche steht eine Spendendose und die Aufkleber bereit. Ebenfalls das Pfarrbüro hält die Segensaufkleber parat.

Beispielprojekt der „Aktion Dreikönigssingen“ des Kindermissionswerks ist in diesem Jahr ALIT in Indonesien. „Seit mehr als zwanzig Jahren unterstützt ALIT an mehreren Standorten Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen gefährdet sind oder Opfer von Gewalt wurden. Neben der überregionalen politischen Lobbyarbeit für den Kinderschutz setzt sich ALIT in den Dorfgemeinschaften mit Kultur, Sport und Bildung für die Stärkung von Kindern ein. In von ALIT organisierten Präventionskursen lernen junge Menschen, was sie stark macht: Zusammenhalt, Freundschaften, zuverlässige Beziehungen und respektvolle Kommunikation. Sie lernen auch, wie sie sich besser schützen können“, ist auf der Webseite der Aktion zu lesen. Die gesammelten Spenden werden allerdings nicht ausschließlich für dieses Projekt, sondern Hilfsprojekte für Kinder in rund 100 Ländern weltweit eingesetzt.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here