Start Magazin Gesundheit Ein weiterer Todesfall

Ein weiterer Todesfall

Im Kreis Düren sind derzeit 347 Menschen mit dem Coronavirus infiziert, 1092 sind seit Ausbruch der Pandemie wieder genesen. Die Gesamtzahl der Infektionen ist damit von gestern auf heute um 81 gestiegen. Somit sind 1483 Menschen im Laufe der Zeit positiv getestet worden.

381
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Es gibt es einen weiteren Todesfall. Ein 86-Jähriger ist an den Folgen einer Covidinfektion gestorben. „Wir sprechen den Angehörigen unser tiefstes Mitgefühl aus. Zudem bitten wir darum, auf Spekulationen über die Zusammenhänge und den Gesundheitszustand aus Rücksicht auf die Hinterbliebenen zu verzichten“, appelliert Landrat Wolfgang Spelthahn.

Bei den Neu-Infektionen handelt es sich nach wie vor auch um Kontakte bereits bekannter Fälle. Ein großer Teil der neuen positiven Fälle betrifft allerdings einen Industriebetrieb und ein Unternehmen, dessen Mitarbeiter in einer Gemeinschaftsunterkunft im Kreis Düren untergebracht sind. Entsprechende Maßnahmen wurden eingeleitet und betroffene Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne.

- Anzeige -

Die 347 Infizierten verteilen sich wie folgt auf das Kreisgebiet:

  • Aldenhoven: 55 (Gesamtzahl aller jemals Erkrankten je Ort: 134)
  • Düren: 110 (520)
  • Heimbach: 7 (14)
  • Hürtgenwald: 3 (27)
  • Inden: 2 (31)
  • Jülich: 75 (250)
  • Kreuzau: 21 (62)
  • Langerwehe: 8 (105)
  • Linnich: 3 (65)
  • Merzenich: 28 (53)
  • Nideggen: 11 (40)
  • Niederzier: 7 (70)
  • Nörvenich: 3 (37)
  • Titz: 3 (38)
  • Vettweiß: 11 (37)

Die Anzahl der Todesopfer beträgt 44.

Die zuletzt gemeldete 7-Tagesinzidenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales lautet: 95,2. Die Werte aller Kreise gibt es tagesaktuell (Datenstand vom Vortag) auf: https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here