Start Nachrichten Fitness im Wasser

Fitness im Wasser

Im Hallenbad werden bald wieder Aquafitness-Kurse angeboten.

448
0
TEILEN
Foto: Volker Goebels
- Anzeige -

Im warmen Wasser des Jülicher Hallenbades gemeinsam Übungen zur Fitness zu machen, das ist ab Dienstag, 3. Mai, wieder möglich. Aquatrainer Andreas Everwand freut sich auf Interessierte, die zusammen trainieren wollen.

Die Kurse umfassen jeweils zehn Unterrichtsstunden. Angeboten werden sie immer dienstags und donnerstags. Sie starten jeweils um 17:30, 18:30 oder 19:30 Uhr. Maximal 18 Personen können an einem Kurs teilnehmen.

- Anzeige -

Während Interessenten sich für die Angebote, die um 17:30 und 18:30 Uhr starten, für die gesamte Dauer des Kurses fest anmelden müssen, ist es für das Angebot um 19:30 Uhr auch möglich, sich spontan und nur für einen Abend anzumelden. Mit dieser Möglichkeit wollen die Stadtwerke jüngere Zielgruppen ansprechen, die gern Aqua-Fitness machen, aber sich nicht für zehn Stunden binden wollen.

Die gesamten Kursgebühren – inklusive der Eintrittskosten – betragen für Kunden der Stadtwerke Jülich GmbH (SWJ), die das Hallenbad betreibt, 70 Euro, für Nicht-Kunden 105 Euro. Beim Spontanbesuch des Aqua-Fitness-Kurses um 19:30 Uhr fallen 8 Euro für SWJ-Kunden oder 12 Euro für Nicht-Kunden an.

TEILEN
Vorheriger ArtikelAutoknacker unterwegs
Nächster ArtikelUkraine-Beratung am Telefon
Stadtwerke Jülich
Mit aller Energie für Jülich. Wir, Ihre Stadtwerke Jülich, haben die Aufgabe, die Versorgung der Stadt Jülich mit Energie – Strom, Gas, Wärme – sowie mit Wasser zuverlässig und zu fairen Konditionen sicher zu stellen. Die SWJ, Stadtwerke Jülich GmbH, leisten einen wesentlichen Beitrag zur Daseinsvorsorge. Aus naheliegenden Gründen – mit Wasser und Wärme kennen wir uns aus – betreiben wir auch die öffentlichen Bäder unserer Herzogstadt. Das Versorgungsunternehmen gehört zu 100% der Stadt Jülich.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here