Start Magazin Gesundheit Halter unterliegen Meldepflicht

Halter unterliegen Meldepflicht

Mit Blick auf den Ausbruch der Geflügelpest im Norden Deutschlands hat das Veterinäramt des Kreises Düren alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter im Kreisgebiet unabhängig von der Anzahl ihrer Tiere an ihre Meldeverpflichtung gegenüber der Tierseuchenkassen NRW und dem Kreis Düren erinnert.

64
0
TEILEN
Foto: manfredrichter / pixabay
- Anzeige -

In seinem Schreiben an die über 1000 Geflügelhalter weist das Veterinäramt des Kreises Düren auf dringend einzuhaltende Biosicherheitsmaßnahmen hin. Zwar bestehe zurzeit keine gesetzliche Aufstallungsverpflichtung im Kreis Düren, doch die Geflügelhalter täten gut angesichts der Ausbruch der Geflügelpest im Norden Deutschlands daran, vorsorglich entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

In Deutschland und den Niederlanden waren seit Ende Oktober zahlreiche Fälle einer Influenza bei Wildvögeln an der Nord- und Ostseeküste aufgetreten. Anfang November kam es auf der Hallig Oland erstmals zu einem Ausbruch in einer Geflügelhaltung mit knapp 70 Hennen. Das Friedrich-Loeffler-Institut stufte das Risiko weiterer Einträge nach Deutschland daraufhin als hoch ein.

- Anzeige -

Weitere Hinweise zu den bestehenden Meldepflichten gibt es auf der Internetseite des Kreises Düren und der Tierseuchenkasse NRW. Informationen zur Geflügelpest und zu Biosicherheitsmaßnahmen gibt es auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Instituts.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here