Start Nachrichten Horror im Kinderzimmer

Horror im Kinderzimmer

Kinder sind im Internet oft alleine unterwegs. Unbeobachtet setzen sich die Kinder mit Content auseinander, der verboten ist. In Jülich sind solche Fälle nun aufgetaucht.

802
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Schon mal einem Kind erklärt, dass Gewalt, rechte Hetze und sexueller Missbrauch nicht cool und lustig sind? Die Polizei ermittelt momentan in Jülich zu den Straftatbeständen Kinderpornographie und Volksverhetzung. Das bestätigte die Pressestelle der Polizei des Kreises Düren. Grund dafür: Bilder, die bei Kindern auf dem Handy gefunden worden sind.
„Ich war geschockt. Das sind Bilder, die will man nicht sehen. Hat man auch noch nicht“, sagt eine Mutter. Auch der Vater des ungefähr 10 Jahre alten Kindes kann es nicht fassen. „Das war wie ein Brett vor dem Kopf. Sowas gab es in meiner Jugend einfach nicht“, sagt er. Dann beschreiben sie, die Stimme etwas leiser als sonst und mit entsetztem Blick, Bilder, auf denen bei einer toten Frau mit geöffneten Bauchraum Geschlechtsverkehr vollzogen wird. Oder ein Bild, auf der ein Mädchen zum Sex gezwungen wird. Bilder die nicht nur grausam, unfassbar schrecklich und zu recht verboten sind. Sie sind auch noch etwas anderes: alles andere als kindgerecht.

Allerdings sind diese Bilder momentan unter Kindern – auch unter Kindern in Jülich – verbreitet. Mit „Whatsapp“ werden sie hin und her geschickt. Häufig kontrollieren Eltern die Bilder in der Galerie des Smartphones, um zu schauen, ob beim Nachwuchs Bilder auf dem Handy sind, mit denen man nicht einverstanden ist. Damit wird dem Kind eine gewisse Privatsphäre gelassen, weil die Textnachrichten nicht gelesen werden. Doch die kleinen, aber technikaffinen Handynutzer haben einen Weg gefunden, diese Art Kontrolle zu umgehen. Die Bilder werden mit der Stickerfunktion – und damit nicht als Foto – verschickt. Der Clou: Sticker tauchen in der Galerie nicht auf. Auffällig ist auch, dass manche der Bilder so gestaltet sind, dass sie für junge Betrachter attraktiv wirken. So gibt es laut den Eltern ein Bild mit einem Mann in SS-Uniform und Gasmaske. In Hintergrund ein Regenbogen und Einhörner. Dann unten der Text: „Willste Spaß nimmste Gas“.

- Anzeige -

Doch der Mutter fiel auf, dass mit ihrem Kind etwas nicht stimmt. „Irgendwann stand [das Kind] im Flur und starrte mit ganz großen Augen auf das Handy. Ich habe gefragt, was denn los ist“, sagt sie. „Nichts“, die Antwort des Kindes, das schnell mit dem Handy in der Hand verschwand. Als Vater und Sohn dann irgendwann unterwegs waren, habe sich die Mutter ihrer Intuition folgend das Handy geschnappt. „Als ich die Bilder gesehen habe, war das wie ein Autounfall. Da weiß man im ersten Moment auch nicht, was man sieht und was machen soll.“ Die Mutter und der Vater haben Kontakt zu anderen Eltern aufgenommen. Auch hier tauchten die Bilder auf dem Handy auf.

Darüber hinaus gibt es eine Whatsapp-Gruppe, in der diese Bilder momentan rumgeschickt werden sollen. „Afrikanischer Jude“ heißt sie. In der Gruppenbeschreibung werden rassistische sowie rechtsradikale Äußerungen getroffen. Außerdem wird „auf Ehrenbasis gekickt“, wenn fünf Leute dafür stimmen. Damit werden die Mitglieder in der Gruppe mundtot gemacht.

Eine Lehrkraft stellt sich unseren Fragen. Diese wisse von einem Fall an der Schule. Man geht aber davon aus, dass dieses Problem schulübergreifend ein Thema ist. „Eigentlich ist die App erst ab 16 Jahren. Ich empfehle auch, dieses Alter einzuhalten. Aber wahrscheinlich ist der gesellschaftliche Druck, die App wie alle anderen zu benutzen, einfach sehr hoch“, sagt die Lehrkraft dem HERZOG auf Nachfrage. Man bemühe sich, in den Schulen einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien zu vermitteln. Außerdem möchte man mit den Eltern an einem Strang ziehen. Nichtsdestoweniger ist „die Nutzung von Whatsapp ausschließlich privat“.

Interviewpartner zu diesem Thema zu gewinnen, ist gar nicht so einfach. Psychologen, von denen wir wissen wollen, wie sich solches Bildmaterial auf die Psyche eines Kindes auswirkt, haben unsere Anfragen, indem sie sagen, dass sie für dieses Thema keine Experten sind oder die Mails einfach nicht beantworten, vermieden.

Es handelt sich um ein sensibles Thema. Deswegen hat die Redaktion des Herzogs beschlossen, alle Ansprechpartner zu anonymisieren.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here