Start Nachrichten In Bewegung bleiben

In Bewegung bleiben

Jeden Dienstag machen Senioren unter der Führung von Willi Stiel eine Radtour in die Umgebung Jülichs. Zu ihren Zielen gehören Linnich, Oberzier und der Blausteinsee in Eschweiler.

104
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Am Zielort angekommen, legen die Teilnehmer immer eine kleine Kaffee- und Kuchenpause ein, bei der man sich gemütlich unterhalten und Kraft für die Rückfahrt tanken kann. Wer gerne an der Radtour teilnehmen möchte, kann dienstags um 14 Uhr zum Treffpunkt am Stadtteilzentrum Jülich-Nordviertel (Nordstraße 39) kommen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Jeder kann mitmachen und ist herzlich willkommen. Es gibt sowohl Teilnehmer mit E-Bikes als auch welche mit klassischem Fahrrad – auf beides wird Rücksicht genommen.

Das Angebot findet im Rahmen der altengerechten Quartiersentwicklung im Jülicher Nordviertel statt. Informationen zu diesem und anderen Angeboten im Stadtteilzentrum Jülich-Nordviertel erhält man bei der Stadt Jülich im Fachbereich für Quartiersmanagement und Mehrgenerationen unter der Tel. 02461 63 211 oder per E-Mail: [email protected].

- Anzeige -
TEILEN
Vorheriger ArtikelVerstand für Kunst und „Knete“
Nächster ArtikelForscherraum und Freiluftklasse
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here