Start Nachrichten Forscherraum und Freiluftklasse

Forscherraum und Freiluftklasse

„Eine Klasse, wo Kinder wie drinnen lernen, halt nur draußen“, fasste der 10-jährige Frederic das neue Projekt an der Nordschule zusammen, welches dort gerade im Schulgarten in Angriff genommen wird. Durch eine Freiluftklasse soll den Schülerinnen und Schülern das Lernen unter freiem Himmel möglich gemacht werden.

472
0
TEILEN
Foto: Mira Otto
- Anzeige -

Praktisch, dass die Klasse im schuleigenen Garten entstehen wird. Denn in verschiedenen AGs und im Unterricht können die Kleinen dann alles rund um die Pflanzen und Tierwelt hautnah selbst erleben. Und das Lernen an der frischen Luft ist beliebt. „Ich finde das gut. Ich bin gerne draußen“, sagte so beispielsweise Frederic und Freund Jan (10) stimmte mit einem prompten „Ich auch“ mit ein.

Nachhaltig soll eine nicht genutzte Ecke im Schulgarten dafür nun bereinigt und hergerichtet werden. Der Förderverein der Grundschule in Welldorf, welcher das Projekt finanzieren wird, könne hier auch auf die Hilfe anderer zählen. So stehe der Ortsvorsteher Welldorfs, Christian Klems, bereits im Kontakt mit dem städtischen Bauhof. Dieser will für den Bau einer Plattform gebrauchte Pflastersteine zur Verfügung stellen. Für den Unterricht soll dann, auch aus Kostengründen, zunächst auf bereits vorhandene Holzmöbel zurückgegriffen werden, die in einem naheliegenden Holzschuppen lagern. Weitere Beete sollen im Schulgarten dann zusätzlich ihren Platz finden und es wird überlegt, ob ein Sonnensegel oder ähnliches installiert werden soll, damit die Jungen und Mädchen nicht allzu sehr der Sonne ausgesetzt sind. Bei schlechtem Wetter ist übrigens bereits vorgesorgt, denn in Sichtweite liegt der überdachte Sachkunderaum der Schule, das kleine Labor der Grundschule.

In dieser Ecke des Schulgartens sollen die Kinder unterrichtet werden. Bis es soweit ist, gibt es noch viel zu tun. Foto: Mira Otto
- Anzeige -

Damit vertieft die Schule einen langfristigen Ansatz. Denn durch die Anleitung von der Landwirtin und Biologin Dr. Inge Wolf wird den Schülerinnen und Schülern das Thema Garten innerhalb der Aktion „Ackererlebnis“ schon länger nähergebracht. So werden Entdeckungsreisen zu den anliegenden Äckern unternommen und Experimente, wie zum Pflanzenwachstum und zur Fotosynthese habe es auch schon gegeben. Im Schulgarten wurden Kartoffeln angepflanzt, es gibt eine Kräuterspirale und durch einen Apfelbaum wird jeden Spätsommer klar, dass die Früchte nicht im Supermarktregal wachsen. Und selbstverständlich ist das „Draußen“ auch im Unterricht immer wieder Thema.

Die Idee zu der Freiluftklasse sei während einem Hoch der Corona-Pandemie aufgekommen, berichtet Sandra Kniepen, die Vorsitzende des Fördervereins der Grundschule in Welldorf. Damals aus einem pragmatischen Grund, da unter freiem Himmel die Ansteckungsgefahr zwischen den Schülern deutlich geringer ist. Darüber hinaus sollen die Kinder durch das Lernen im Freien wieder einen besseren Bezug zu ihrer Umwelt erfahren, auch mal „mit den Händen im Dreck“ wühlen dürfen und auch Zusammenhänge des Gartens – auch im Verlauf des Jahres – kennen lernen. Ein Beispiel hierfür: Ein Samenkorn, welches mit Zeit und Pflege zu einer Blume heranwächst.

Weitere Synergieeffekte hält der Förderverein für möglich. Direkt neben dem Schulgelände liegt eine Kita und bei schönem Wetter wäre auch der Mathe- und Musikunterricht durchaus draußen möglich.

Wer das Projekt des Fördervereins unterstützen möchte, kann beispielsweise spenden. Alle Informationen gibt es hier https://nordschule-juelich.de/pages/standort-welldorf/foerderverein.php.  Die Bankverbindung lautet:

IBAN:      DE 76 3955 0110 0009 4068 69
BIC:        SDUEDE33XXX.

Der Verwendungszweck lautet „Freiluftklasse“. „Als Schulfamilie setzen wir alle Mittel standortbezogen ein. Wir freuen uns über jede Unterstützung“, so Kniepen. In den Sommerferien soll der Bau starten. Geplant ist, dass bereits im Herbst die ersten AGs in der Freiluftklasse starten können.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here