Start Nachrichten Menschen mit Behinderung einstellen

Menschen mit Behinderung einstellen

Viele Menschen mit Behinderung sind gut qualifiziert und damit die richtige Wahl für Arbeitgeber. Arbeitslose Menschen mit einer Schwerbehinderung profitieren jedoch weniger als andere Arbeitslose davon, dass sich der Arbeitsmarkt von pandemiebedingten Effekten erholt. Inklusion bietet Unternehmen, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels, Chancen. Dabei haben schwerbehinderte Menschen weiterhin schlechtere Chancen eine neue Beschäftigung aufzunehmen, als Menschen ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen. Zum Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember ruft die Arbeitsagentur dazu auf, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung in keiner Lebens- oder Arbeitssituation außenvorgelassen werden dürfen.

92
0
TEILEN
Herr Yazici zeigt Frau Schaub, Teamleiterin bei der Agentur für Arbeit Aachen-Düren, seine spezielle Software für sehbehinderte Menschen. Foto: Agentur für Arbeit Aachen-Düren
- Anzeige -

Während sich die Zahl von arbeitslosen Menschen von Oktober 2021 bis Oktober diesen Jahres im Durchschnitt um über 8 Prozent reduziert hat, ist die Zahl der arbeitslosen Menschen mit einer Schwerbehinderung nur um 5,4 Prozent gesunken. Bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung sind Menschen mit Behinderungen im Nachteil. „Menschen mit einer Schwerbehinderung benötigen durchschnittlich 62 Tage länger, als Menschen ohne gesundheitliche Einschränkungen, um eine Arbeit aufzunehmen. Denn bei der Suche nach Fachkräften schenken viele Unternehmen Menschen mit einer Beeinträchtigung zu wenig Aufmerksamkeit. Häufig werden Personalentscheidungen getroffen, die sich an vermeintlichen Minderleistungen orientieren. Integration bedeutet aber die Potenziale und Talente aller Menschen in den Mittelpunkt zu rücken“, so Ulrich Käser, Leiter der Agentur für Arbeit Aachen-Düren.

Die häufigste Ursache einer Schwerbehinderung ist eine im Laufe des Lebens auftretende Erkrankung, deshalb nimmt die Zahl der Menschen mit einer Schwerbehinderung im Alter zu. Der größte Teil der schwerbehinderten Beschäftigten ist zwischen 55 und 64 Jahre alt. Schwerbehinderte Menschen sind aber nicht immer körperlich beeinträchtigt. Die meisten Schwerbehinderten arbeiten im Agenturbezirk Aachen-Düren im verarbeitenden Gewerbe, einer Branche, in der man oft körperlich arbeitet. „Von den gut 10.900 Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung in unserer Region arbeiten rund 2.500 Menschen im verarbeitenden Gewerbe und der Produktion, dicht gefolgt von der öffentlichen Verwaltung und dem Gesundheits- und Sozialwesen, in dem fast 2.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung arbeiten“, berichtet Käser.

- Anzeige -

In den privaten Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten in der Region sind nur 3,9 Prozent der Arbeitsstellen mit schwerbehinderten Personen besetzt, gesetzlich vorgeschrieben sind 5 Prozent. Es gibt somit weiterhin viele Arbeitgeber, die für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe in Höhe von maximal 320 Euro zahlen müssen.

Die Agentur für Arbeit Aachen-Düren geht mit gutem Beispiel voran und beschäftigt deutlich mehr Menschen mit Schwerbehinderung als die Quote vorgibt. Sie hatte im Oktober eine Schwerbehindertenquote von 15,2 Prozent.

Einer der schwerbehinderten Mitarbeitenden ist Ali-Osman Yazici, Sachbearbeiter im Leistungsbereich. Er arbeitet seit über 13 Jahren bei der Arbeitsagentur und engagiert sich dafür, dass Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen abgebaut werden. Mit dem Workshop „Wenn anders sein normal ist“ sensibilisiert er Mitarbeitende der Agentur für Arbeit und sorgt so dafür, dass Vorurteile abgebaut werden. Er hat eine angeborene Sehbehinderung und ist stark kurzsichtig sowie farbenblind. Als er sich vor vielen Jahren bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beworben hat, konnte er sich nicht vorstellen, dass er mit seiner Behinderung überhaupt Chancen hat, den Job zu bekommen.

Heute kennt er die Möglichkeiten, schwerbehinderte Menschen in ihrem beruflichen Alltag zu unterstützen. „Ich selbst habe, als ich noch arbeitslos war, eine Weiterbildung gemacht, in der ich sowohl Unterstützung bei den Bewerbungen und der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche bekommen habe als auch meine fachlichen Kenntnisse im kaufmännischen Bereich verbessern konnte. Aber auch bei der Ausstattung des Arbeitsbereichs kann die Agentur für Arbeit helfen“, berichtet Ali-Osman Yazici. Heute bearbeitet er auch Anträge von schwerbehinderten Kund*innen, wie zum Beispiel berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen für Jugendliche mit einer Behinderung oder Kostenerstattung für Arbeitserprobungen von Menschen mit Behinderungen.

Die Bundesagentur für Arbeit hat ein breites Portfolio an Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer sowie für Arbeitgeber. „Für den Bereich berufliche Rehabilitation und Teilhabe gibt es spezielle Teams, die auf ein fundiertes Fachwissen zurückgreifen und bei der Integration in Arbeit unterstützen. Unser Ziel ist es, unseren Kundinnen und Kunden die Hilfestellungen anzubieten, die sie benötigen und bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die zum Teil leider noch immer bestehenden Vorurteile bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung abzubauen“, erklärt Julia Schaub, zuständige Teamleiterin bei der Agentur für Arbeit Aachen-Düren.

Ob bei technischen, organisatorischen oder förderrechtlichen Fragen oder bei der Suche von Angestellten und Auszubildenden berät und unterstützt der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Arbeitgeber bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen. Die Fachkräfte des Arbeitgeber-Services begleiten Unternehmen während des gesamten Einstellungsprozesses und stehen auch nach erfolgtem Arbeitsbeginn bei Inklusionsfragen beratend zur Seite.

Die finanziellen Leistungen sind umfassend:

  • Eingliederungszuschuss, um Fertigkeiten und Kenntnisse der Bewerberin oder des Bewerbers zu fördern
  • Erstattung der Kosten für eine Probebeschäftigung von bis zu drei Monaten
  • Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung
  • Zuschuss für die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes.

Interessierte Unternehmen können sich telefonisch unter 0800 4 5555 20 an die Arbeitsagentur wenden. Weitere Informationen auch online unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here