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Mit Termin ins Rathaus

Ab morgen können die Bürger ihre Angelegenheiten im Rathaus erledigen. Voraussetzung dafür ist ein Termin. Das teilte die Stadt mit.

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Neues Rathaus | Foto: Gisa Stein
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Generell könne das gesamte Leistungsspektrum der Verwaltung abgerufen werden. Angesichts der aktuellen Situation rund um das Coronavirus sei der Zugang jedoch ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem zuständigen Fachbereich sowie unter strenger Einhaltung der vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregelungen möglich.
Um das Coronavirus soweit es geht einzudämmen, sollen trotzdem weiterhin persönliche Kontakte vermieden werden. Deswegen sollen nach Möglichkeit weiterhin Onlineangebote in Anspruch genommen werden. Auch der Austausch mit der Stadt über Telefon, Post und Mail sind ein Weg, Angelegenheiten ohne persönlichen Kontakt zu erledigen.
Die Terminvereinbarung mit dem Bürgerbüro kann voraussichtlich ab Montagmittag über www.juelich.de/Buergerbuero erfolgen. Darüber hinaus können Termine auch telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Die Stadtverwaltung bittet darum, pünktlich, jedoch nicht zu früh zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Hierdurch werden lange Wartezeiten und ein hoher Andrang verhindert.
Bürger, die zu einer Risikogruppe gehören und solche, die grippeähnliche Symptome aufweisen, müssen zum eigenen Schutz und zum Schutz Dritter unbedingt auf eine Vorsprache im Rathaus verzichten. Diese können sich durch eine bevollmächtige Person im Rathaus vertreten lassen. Die Bevollmächtigung kann formlos erfolgen, muss allerdings Abgaben zur eigenen Person, zur bevollmächtigten Person sowie über Art und Umfang der begehrten Dienstleistung enthalten. Hier findet man ein Muster für die Vollmacht. Darüber hinaus sollten Termine nur einzeln Wahrgenommen werden. In Ausnahmefällen, wenn beispielsweise eine gesetzliche Vertretung oder ein Dolmetscher mitkommen muss, sind Ausnahmen möglich.
Das Betreten des Rathauses ist nur über den Haupteingang an der Großen Rurstraße möglich. Um alle bestmöglich vor dem Coronavirus zu schützen, muss die Maskenpflicht eingehalten werden. Darüber hinaus steht im Eingangsbereich ein Gerät zur Händedesinfektion. Die Gebühren sollen nach Möglichkeit mit Karte gezahlt werden.
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