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Neue Coronaschutzverordnung

Eine neue Coronaschutzverordnung das Landes NRW ist seit gestern in Kraft.

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Foto: pixabay
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Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen vom Dienstag, 10. August, in einer neuen Fassung der Coronaschutzverordnung konsequent um, heißt es in einer Pressemitteilung des Landes NRW. Diese ist am Freitag, 20. August, in Kraft getreten und gilt zunächst bis einschließlich Freitag, 17. September. Durch das Fortschreiten der Impfkampagne, das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag und die konsequente Anwendung der 3G-Beschränkungen ab einer Inzidenz von 35 könne in Nordrhein-Westfalen damit ein weiterer Schritt in Richtung einer Normalität im Alltag gegangen und gleichzeitig den aktuell steigenden Infektionszahlen Rechnung getragen werden.

Gemäß den gemeinsamen Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen enthält die Coronaschutzverordnung keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft lediglich das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr.

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Die drei Gs bedeuten getestet, geimpft oder genesen. Bei der Anwendung 3G-Regel muss man folglich, ein „G“ erfüllen. Diese Regel tritt in Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen über 35 liegt und darüber hinaus immer in bestimmten Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäusern und Seniorenheimen. Bei Events, die nicht draußen stattfinden, beispielsweise bei Übernachtungen in Hotels oder auch bei dem Besuch des Frisörs, gilt die 3-G-Regel nur bei der Inzidenz über 35. Schließungen oder Absagen von Veranstaltungen bei hohen Inzidenzen sind in dieser Coronaschutzverordnung nicht mehr enthalten.

Neu ist, dass Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene jetzt manchmal nicht nur den Schnelltest, sondern einen PCR-Test benötigen. Dieser wird unter anderem für den Besuch von Discotheken und für den Besuch von privaten Feiern mit Tanz gefordert.

Hier ist die Coronaschutzverordnung zum Nachlesen. 

Impfbus unterwegs 

Daneben teilt der Kreis Düren die Haltestellen des Impfbusses für die nächste Woche mit. Hier sind die Haltestellen in Jülich:

  • Freitag, 27. August: 10 bis 13 Uhr Jülich – Walramplatz
  • Sonntag, 29. August: 10 bis 18 Uhr Brückenkopfpark – Rurauenstraße

 

 


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