§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Das Orakel von Delphi räucherte mit Lorbeer und die römischen Caesaren trugen einen beim Triumphzug – die meisten Menschen kennen die Blätter des göttlichen...
Wer sich für die Gründung eines Unternehmens interessiert oder für dessen Weiterentwicklung interessiert, kann sich im Technologiezentrum Jülich von der Wirtschaftsförderung des Kreises Düren...
Das Frühlingsfest des lokalen Einzelhandels verspricht dieses Jahr besonders viele Kunsthandwerker und reichlich Innenstadtbelebung. Aufgrund des großen Zuspruchs wird es einen Mix aus lokalem...