Start Politik CDU Geld für Denkmalschutz verdoppelt

Geld für Denkmalschutz verdoppelt

Die Landesregierung hat die Fördermittel für die Denkmalpflege deutlich erhöht. Die NRW-Koalition macht damit ihr Versprechen wahr und stellt in diesem Jahr 12 Millionen Euro für den Denkmalschutz zur Verfügung. Das sind 6,1 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

106
0
TEILEN
CDU Kreisverband Düren - Jülich
CDU Kreisverband Düren - Jülich
- Anzeige -

Die CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Patricia Peill freut sich sehr darüber, denn: „Um Heimat erfahren zu können, muss auch ihre Geschichte erhalten werden.“ Die NRW-Koalition bekennt sich zu der in der Landesverfassung verankerten Verantwortung für den Erhalt unserer Denkmäler. Seit heute steht fest, welche Projekte in den Städten und Gemeinden konkret gefördert werden. „So gehen 94.000 Euro nach Jülich, um bei uns in den Denkmalschutz und damit in das historisch-kulturelle Erbe unserer Region zu investieren.“, teilt Patricia Peill mit.

Durch die deutliche Erhöhung der Fördermittel für die Denkmalpflege kann gerade das große Engagement von Privatleuten in unserem baukulturellen Erbe nach Jahren ohne oder nur sehr geringer Zuschussförderung wieder unterstützt werden, denn unter Rot-Grün sind die Fördermittel hemmungslos gekürzt worden.
 
Die CDU-geführte Landesregierung zeigt, wie viel ihr an Heimat liegt – denn „Denkmäler sind das Gedächtnis unserer Heimat“, erklärt die Abgeordnete Peill.

- Anzeige -

Hintergrund:
In der Summe gibt die Landesregierung etwa 1,2 Millionen Euro als Pauschalmittel an über 170 Kommunen für kleinere Maßnahmen privater Eigentümer an Baudenkmälern aus. Mit weiteren 3,7 Millionen Euro unterstützt das Land die Landschaftsverbände und die Stadt Köln bei archäologischen Projekten. Der Betrag für die Bodendenkmalpflege liegt auf dem Niveau der Vorjahre. Der Schwerpunkt der finanziellen Unterstützung liegt auf dringend notwendigen Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen. 
Insgesamt fördert das Heimatministerium denkmalpflegerische Maßnahmen mit fast 19 Millionen Euro. Davon fließen im Wesentlichen 13,8 Millionen Euro noch in diesem Jahr in mehr als 200 Einzelobjekte an Baudenkmälern von Privaten, Kirchen und Kommunen. Damit wird ein Gesamt-Investitionsvolumen von rund 66 Millionen Euro unterstützt.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here