Start Magazin Gesundheit Paukenschlag in der Szene

Paukenschlag in der Szene

Nordrhein-Westfalen will als erstes Bundesland die ärztliche Schweigepflicht bei einem Verdacht auf Kindesmisshandlung, -missbrauch und Vernachlässigung von Kindern lockern, teilt die CDU-Landtagsabgeordnete Patricia Peill mit.

82
0
TEILEN
Foto: ElisaRiva | Pixabay
- Anzeige -

Der Bund hat jüngst mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz die Grundlage für die Förderung des Ärzte-Austauschs zum Schutz der Kinder geschaffen. „Eine Gelegenheit, auf die wir als NRW-Koalition lange gewartet und hingearbeitet haben“, betont Landtagsabgeordnete Dr. Patricia Peill. Der Entwurf der Änderung des Heilberufsgesetzes wird derzeit in den Fachausschüssen beraten.

„Ich bin mit unserer Sprecherin für den Kinderschutz, Christina Schulze Föcking, einig: Das ist ein Meilenstein für den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen“, unterstreicht Patricia Peill. Kinderärzte und Kinderschützer würden seit vielen Jahren auf diese Änderung warten, die Ärzten Rechts- und Handlungssicherheit gäbe, um Kinder vor Gewalt durch deren Erziehungsberechtigten zu schützen. Sie sollen künftig die Möglichkeit haben, sich beim Verdacht auf Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung mit Kolleginnen oder Kollegen auszutauschen. „So schieben wir insbesondere dem Ärztehopping einen Riegel vor“, das vielfach von gewalttätigen Eltern zur Verschleierung ihrer Taten genutzt werde. „Die Nachricht von unserem Gesetzesvorhaben war bereits ein Paukenschlag in der Szene.“

- Anzeige -

Drei von vier Kindern, die durch ihre Erziehungsberechtigten misshandelt werden, sind laut Vereinten Nationen zwischen zwei und vier Jahre alt – sie besuchen keine Schule und oft auch keine Kita, wo ihr Leid auffallen könnte. Bisher ist es nur Eltern erlaubt, den Kinderarzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden – doch das schützt die Kleinen nicht, wenn ausgerechnet die Eltern Täter sind.

Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das die Gelegenheit zu einer Lockerung der Schweigepflicht zugunsten des Kinderschutzes nutzen will. Die CDU-Fraktion hofft, dass jetzt die anderen Länder zügig nachziehen, denn: „Diese Chance, das Sicherheitsnetz rund um unsere Kleinsten engmaschiger zu stricken, dürfen wir nicht verstreichen lassen.“


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here