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Quarantäne und Impfungen

Die Zahl der positiven Coronafälle steigt auch im Kreis Düren rasant an. Aktuell sind mehr als 3000 Menschen aktiv mit dem Virus infiziert. Der Großteil davon mit der sich sehr schnell verbreitenden Omikron-Variante. Aufgrund der hohen Fallzahlen im Kreis Düren kann das Gesundheitsamt die positiv getesteten Menschen nicht mehr direkt kontaktieren, keine Ordnungsverfügungen und keine Erkrankungsnachweise mehr ausstellen.

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Foto: pixabay
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Was bedeutet das? Positive Testergebnisse werden nun von den Laboren an die Betroffenen übermittelt. Personen, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde, müssen sich automatisch in häusliche Isolation begeben und erhalten keine Anweisung mehr vom Gesundheitsamt. Das regelt so die Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW. „Wir appellieren an die Eigenverantwortung aller Bürger „, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.

Als Nachweis für den Arbeitgeber sowie für Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls reicht die Bescheinigung über das positive Testergebnis aus. Ein positiver Schnelltest sollte nach wie vor durch einen PCR-Test bestätigt werden. Diese sind mit Terminvereinbarung in einigen Abstrichzentren sowie beim Hausarzt möglich.

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Das Gesundheitsamt des Kreises Düren steht den Bürgern natürlich weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Corona-Hotline wurde personell verstärkt. Bei Fragen zu PCR-Tests, Quarantäneregelungen, Kontaktpersonenmanagement und ähnlichem helfen die  Mitarbeiter gerne telefonisch weiter. Es ist auch möglich, Fragen über das Kontaktformular schriftlich einzureichen.

Das Kontaktformular gibt es unter: https://www1.kreis-dueren.de/www1/covid/. Die Corona-Hotline ist erreichbar unter der Telefonnummer 024212 2105 3920. Sie ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr geöffnet.

Impfungen

In Jülich kann man sich von Montag bis Freitag von 14 bis 19 Uhr, samstags von 10 bis 19 Uhr und sonntags von 10 bis 17 Uhr auf dem Gelände von Maxis Gruppe, Freifläche Zuckerfabrik in der Dürener Straße impfen lassen.

Bei diesen Impfangeboten sind für alle ab 12 Jahren sowohl Erst-, Zweit- als auch Auffrischimpfungen möglich. Die Auffrischimpfungen sind frühestens drei Monate nach der Zweitimpfung möglich. Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, kann bereits nach vier Wochen die zweite Impfung erhalten, ebenso Personen mit einer Immunschwäche. Hinweis: Wer das erste Mal mit Johnson & Johnson geimpft wurde, benötigt insgesamt drei Impfungen, um als geboostert zu gelten. Zu einer Impfung sollte der Personalausweis und (wenn vorhanden) der Impfpass mitgebracht werden. Ein Termin ist nicht erforderlich.


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