Start Stadtteile Altenburg Anmeldungen für die 5. und 10. Klassen

Anmeldungen für die 5. und 10. Klassen

An den weiterführenden städtischen Schulen – Gymnasium Zitadelle und Sekundarschule – können im Februar Viertklässler angemeldet werden.

197
0
TEILEN
- Anzeige -

Am Gymnasium Zitadelle

können außerdem Schüler mit Qualifikationsvermerk angemeldet werden, die nach der einem Abschluss der jetzigen 10. Klassen der Realschulen, Hauptschulen, Berufsfachschulen und Berufsaufbauschulen, sowie Schüler der jetzigen 9. Klassen der Gymnasien.

- Anzeige -

Mitgebracht werden muss für Mädchen und Jungen, die Klasse 5 des Gymnasiums besuchen möchten, das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde, Kopien der Zeugnisse des 2. Halbjahres der Klasse 3 und des 1. Halbjahres der Klasse 4, der Anmeldeschein mit der Schulformempfehlung, die mit dem letzten Zeugnis ausgegeben wird, ein Passfoto und gegebenenfalls eine Sorgerechtserklärung.

Wer sein Kind für die Einführungsphase (EF) anmelden möchte, muss ebenfalls das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde mitbringen außerdem, Kopien der Zeugnisse der Klasse 10 (1. Halbjahr, Haupt- oder Realschule), oder Klasse 9 (1. Halbjahr, Gymnasium), sowie zwei Passfotos und gegebenenfalls eine Sorgerechtserklärung.

Am Gymnasium Zitadelle findet die Anmeldung für das Schuljahr 2018/2019 im Sekretariat I im Ostflügel des Schlosses statt. Das Sekretariat ist sowohl durch das Nordtor als auch das Südtor von der Stadtseite aus erreichbar. Der Weg in der Schule ist ausgeschildert.

Angemeldet werden zwischen Montag, 19. Februar, und Donnerstag, 8. März, an den Unterrichtstagen vormittags von 8 und 12 Uhr, außerdem am Montag, 19. Februar, Donnerstag, 22. Februar, Donnerstag, 1. März, und Donnerstag, 8. März, auch nachmittags zwischen 14 und 17 Uhr. Aus organisatorischen Gründen wird um Einhaltung der Anmeldezeiten gebeten. In Aus­nahmefällen können telefonische Vereinbarungen getroffen werden.

Alle Informationen zum Schulprogramm des Gymnasiums Zitadelle.

Zu einem Informationsabend lädt die Sekundarschule Eltern von Viertklässlern am Montag, 15.Januar, um 19 Uhr in die Sekundarschule ein. Alle Informationen zur Schulform, Abschlüssen und Sprachenfolge.

Die Sekundarschule nimmt Anmeldungen für das Schuljahr 2018/19 zu folgenden Terminen entgegen

Freitag 2. Februar, zwischen 12 und 15 Uhr, Samstag, 3. Februar, zwischen 9 und 12 Uhr, Montag 5., und Dienstag, 6. Februar, zwischen 9 und 15 Uhr, am Mittwoch, 7. Februar, von 9 bis 18 Uhr, Donnerstag, 8. Februar, von 8 bis 10 Uhr und am Freitag, 9. Februar von 10 bis 12 Uhr. Um Wartezeiten zu vermeiden, bietet die Sekundarschule an, einen Termin für die Anmeldung zu reservieren unter 02461-80 59 50 oder per Email an [email protected].

Für die Anmeldung sind Kopien der Zeugnisse der Grundschule notwendig sowie der Anmeldeschein mit der Schulformempfehlung, der mit dem letzten Zeugnis ausgegeben worden ist. Die Geburtsurkunde oder das Stammbuch müssen mitgebracht werden, ein Passfoto und gegebenenfalls eine Sorgerechtserklärung.

An der Sekundarschule wird jedes Kind, unabhängig von der Grundschulempfehlung, aufgenommen und entsprechend seinen individuellen Fähigkeiten zum bestmöglichen Abschluss geführt. Die Sekundarschule umfasst die Klassen 5 bis 10 und vergibt alle Bildungsabschlüsse der Sekundarstufe I. Nach erfolgreichem Abschluss mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe kann durch den Besuch einer gymnasialen Oberstufe an einer Gesamtschule, an einem Gymnasium oder an einem Berufskolleg das Abitur gemacht werden. Dadurch ist das Abitur in neun Jahren möglich.

TEILEN
Vorheriger ArtikelAuf Tuchfühlung mit dem lieben Vieh
Nächster ArtikelAnmeldung zur „GAL“
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here