Start Stadtteile Jülich Hinweise zur Jugenddisco

Hinweise zur Jugenddisco

Vor der Weiberfastnachtsdisco gibt die Stadt Jülich einige Hinweise heraus. Es gilt ein absolutes Glasverbot, Anwohner ausgenommen, und auch andere Verstöße – etwa gegen das Jugendschutzgesetz – werden geahndet.

136
0
TEILEN
Die große Party steigt am 16. Februar auf dem Schlossplatz. Foto: Stadt Jülich / Gisa Stein
- Anzeige -

Es ist zu erwarten, dass die Jugendschutzveranstaltung 2023 auf dem Schlossplatz wieder etwa 2000 bis 3000 vorwiegend Jugendliche und junge Erwachsene anlocken wird. Erfahrungen vor dem erstmaligen Glasverbot 2010 in Jülich haben gezeigt, dass der Einsatz von Glasgetränkebehältern an solchen Tagen grundsätzlich mit Gefahren verbunden ist. Durch die hohe Besucheranzahl der Jugendschutzveranstaltung kam es vor 2010, bedingt durch die mitgeführten Glasbehälter und durch die unsachgemäße Entsorgung, zu erheblichem Glasbruch im unmittelbaren Umfeld des Festzeltes und zu teilweisen Verletzungen der Besucher.

Die Glasverbote der letzten Jahre haben sich bewährt. Es gab keine Schnittverletzungen aufgrund von Glasbruch und die Verunreinigungen, insbesondere in der Kölnstraße, in Jülich waren sehr gering.

- Anzeige -

Um diese positiven Effekte auch für die Veranstaltung in 2023 wieder zu erhalten, hat der Stadtrat einen Erlass beschlossen, mit dem sichergestellt werden soll, dass keine Glasbehälter in den Veranstaltungsbereich und auf die umliegenden Straßen und Plätze gelangen. Es dürfen keine Getränke (sowohl alkoholische als auch nicht alkoholische Getränke) in Glasflaschen mitgeführt werden, wenn diese in dem nachgenannten Geltungsbereich der Verordnung konsumiert werden sollen.

Von dem generellen Mitführungs- und Verkaufsverbot von Glasgetränkebehältern sind lediglich diejenigen Personen auszunehmen, die Glasbehälter offensichtlich und ausschließlich zum häuslichen Gebrauch mitführen. Damit besteht für Bewohner innerhalb des Verordnungsgebietes die Möglichkeit, Getränke in Glasflaschen nach Hause zu bringen.

Der räumliche Geltungsbereich dieser Verordnung umfasst den Bereich, der durch die nachfolgend aufgeführten Straßen begrenzt wird: Römerstraße, Große Rurstraße, Schützenstraße, Schirmerstraße, Düsseldorfer Straße, südlicher Zitadellengraben (von Düsseldorfer Straße bis Kurfürstenstraße), Kurfürstenstraße, Römerstraße.
Neben diesem begrenzten Bereich umfasst diese Verordnung auch die Straßen/Bereiche: Aachener Straße (ab Ellbachstraße), Düsseldorfer Straße und Propst-Bechte-Platz sowie den südlichen Zitadellengraben (von Düsseldorfer Straße bis Kurfürstenstraße).

Kontrollstellen sind in der Nähe des Veranstaltungszeltes eingerichtet, an denen das Ordnungsamt und die Polizei die Besucher hinsichtlich eventueller Glasflaschen kontrollieren. Daneben gibt es auch sogenannte „mobile“ Überwachungskräfte, die die Verbote im gesamten Geltungsbereich der Verordnung überwachen.

Wer gegen die Verordnung verstößt, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann bei Fahrlässigkeit mit einer Geldbuße bis 500 Euro, bei Vorsatz sogar mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden.
Mitgeführte, beziehungsweise durch Zuwiderhandlung gegen diese Verordnung erlangte Getränke in Glasbehältern werden von den Überwachungskräften eingezogen und entsorgt!

Außerdem gilt: Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Bier und Wein von Jugendlichen nur ab 16 Jahren (Ausnahme: 14 bis 16-Jährige in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person, also Eltern oder Vormund, branntweinhaltige Getränke (zum Beispiel auch Alkopops, alkoholische Mixgetränke, Gin, Rum, Jägermeister oder Wodka) nur von Personen ab 18 Jahren verzehrt werden.

Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen in der Öffentlichkeit nur Personen ab 18 Jahre rauchen.

Verunreinigungen jeglicher Art (wie zum Beispiel das Wegwerfen von Plastik- oder Glasflaschen) oder auch „wildes Urinieren“ stellen ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Um letzteres zu verhindern steht ein Toilettenwagen vor dem Zelt zur kostenlosen Benutzung zur Verfügung.

Ordnungsamt und Polizei überwachen auch diese Verstöße vor Ort.

TEILEN
Vorheriger ArtikelGeblendet und aufgefahren
Nächster ArtikelAlle Karnevalsumzüge auf einen Blick
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here