Start Nachrichten Rathaus Neues Schild

Neues Schild

Aufforderung in der Innenstadt, leise und langsam zu fahren. Die Stadt Jülich hat ein neues Schild.

161
0
TEILEN
Abbildung: Stadt Jülich
- Anzeige -

Vermehrt sind im Jülicher Straßenbild Fahrzeuge unterwegs, die durch hohe Motordrehzahlen und durch Reifenprofile enormen Lärm erzeugen und Anlieger und Besucher belästigen. Ein Hauptproblem sind dabei die stark befahrenen Straßen in den Innenstädten. Das wirksamste Mittel zur Lärmminderung im Verkehr ist deshalb achtsames Fahren. Helfen sollen die Hinweisschilder „Bitte leise und langsam fahren“ und die Lenker der Fahrzeuge im Sinne des ´Füreinanders und Miteinanders` zu einem achtsameren fahren sensibilisieren. Angebracht ist die Beschilderung auf der Kurfürstenstraße (auf Höhe des Krankenhauses und auf Höhe der Bäckerei Nobis), der Kölnstraße, der Poststraße und der Kleinen Rurstraße.

Für Rückfragen rund um das Thema Mobilität stehen Ihnen die Mobilitätsbeauftragte der Stadt Jülich, Frau Tonic-Cober (Tel.: 02461 63-268, [email protected]) jederzeit gerne zur Verfügung.

- Anzeige -
TEILEN
Vorheriger ArtikelAngebotsvielfalt zum Welt-Alzheimertag
Nächster ArtikelDie aktuellen Corona-Zahlen
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here