Start Nachrichten Rathaus Unter der Gürtellinie

Unter der Gürtellinie

Die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung sind seit einiger Zeit in den Alltag fest integriert. Gerade am Anfang zeigte die Bevölkerung, dass man für den Eigenschutz und zum Schutz der anderen mitzieht und sich zum größten Teil an die Bestimmungen hält. Das ist heute immer noch so, allerdings macht sich eins bemerkbar. Die Sehnsucht nach dem Ende der Corona-Pandemie steigt.

513
0
TEILEN
Ordnungsamt. Foto: Mira Otto
- Anzeige -

Um es auszuschreiben: Auch wenn die meisten nach wie vor mitziehen, kippt in Teilen der Bevölkerung die Stimmung. Neben den Menschen, die sich die Normalität zurückwünschen, steigt die Anzahl der selbsternannten Virologen und Verschwörungstheoretiker.

Dies spüren auch die Kräfte, die die Einhaltung der Corona-Regeln sicherstellen. Immer häufiger sind diese mit Unmut konfrontiert. So berichten auch Mitarbeiter des Ordnungsamtes, dass die Diskussionen bei Verstößen länger werden und Einsehen in manchen Fällen auf sich warten lässt. Und vereinzelt gibt es Fälle, die „wirklich unter die Gürtellinie gehen“, wie es der Leiter des Ordnungsamtes, Hans Pinell, sagt.

- Anzeige -

Mit der von der Polizei initiierten Kooperation „Respekt“ verschaffte man sich ein gewisses Stück Sicherheit. 2017 traten der Kreis Düren, die Stadt Düren sowie Jülich und Kreuzau bei. Mittlerweile seien auch weitere Orte wie Inden, Niederzier und Aldenhoven mit dabei.

Kernstück von „Respekt“ ist eine Liste, auf die Personen aufgeschrieben werden, die gegenüber den Einsatzkräften wirklich über die Stränge geschlagen haben. „Das heißt, wenn Personen sich respektlos verhalten, werden diese an die Polizei gemeldet. Die Polizei wiederum meldet diese an das zuständige Ordnungsamt“, sagt Kim Spenrath, Mitarbeiterin des Ordnungsamtes. Das Ordnungsamt leitet die Personalien zusammen mit einem Schlagwort wie beispielsweise Bedrohung in Kooperation mit dem Datenschutzbeauftragten an die Amtsleitungen weiter, die mit der Person in Kontakt kommen. Zu den gelisteten Fällen zählen Beleidigungen, Bedrohungen und tätliche Angriffe. „Dieser Austausch ist eine gute Sache, um die eigenen Mitarbeiter und auch die Mitarbeiter aus den anderen Kommunen zu schützen. So etwas hat es vorher nicht gegeben, und durch ‚Respekt‘ bekommt das Ganze eine andere Brisanz“, sagt Pinell.

Das heißt auch, dass Jülicher, die beispielsweise in der Stadt Düren auffällig sind, dann auch den Behörden in der Herzogstadt bekannt werden. In diesem Sinne ist ein behördenübergreifender Informationsaustausch entstanden, der dem Schutz der Mitarbeiter der Behörden dient.

Daneben können die Mitarbeiter vor Terminen auch erfragen, ob sich Personen auf der Liste befinden, und daraufhin Maßnahmen ergreifen. So kann man sich beispielsweise zum eigenen Schutz einen Kollegen an die Seite stellen, wenn der Besuch zu Gewaltausbrüchen neigt. Dasselbe gilt auch für die Mitarbeiter, die im Außendienst tätig sind. Dazu zählen zum Beispiel Vollziehungsbeamte.

Ein weiterer Effekt ist, dass Wiederholungstäter so nicht durch Kommunikationsbarrieren untertauchen können und durchaus mit schwereren Strafen und Sanktionen zu rechnen haben, wenn sie immer wieder auffällig werden. Zweimal im Jahr treffen sich die Behörden hierzu auch zu einer Fallkonferenz, bei der die schwersten Fälle und weitere Schritte besprochen werden.

Gleichzeitig dient „Respekt“ auch der Prävention. Dazu Spenrath: „Womit wir eigentlich die besten Erfahrungen gemacht haben, ist, dass Leute, die auf dieser Liste aufgenommen werden, eine Gefährderansprache von der Polizei bekommen. Das heißt, die Polizei lädt diese Personen vor oder fährt zu ihnen nach Hause und spricht über den Vorfall. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Personen nur einmal auffällig werden.“


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here