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Bistumsweiter Betroffenenrat vor Gründung

Auf dem Weg zur Gründung eines Betroffenenrates des Bistums Aachen ist ein erster Schritt getan: 20 Betroffene sexualisierter Gewalt durch Kleriker und Beschäftigte im kirchlichen Dienst des Bistums Aachen sind zu einem ersten Kennenlern- und Informationstreffen zusammengekommen.

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Foto: cocoparisienne | Pixabay
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Im Mittelpunkt des Treffens von 20 Betroffenen sexualisierter Gewalt durch Kleriker und Beschäftigte im kirchlichen Dienststand bestand die Möglichkeit, sich kennenzulernen, Kontakt miteinander aufzunehmen, sich auszutauschen und Fragen zur Gründung und Mitarbeit in einem Betroffenenrat des Bistums Aachen zu stellen. Die Hoffnung war es, den nächsten Schritt zur Gründung im Frühjahr vorzubereiten. „Beim ersten Treffen gab es offene und engagierte Gespräche auf dem Weg zu einem vertrauensvollen Miteinander zwischen Betroffenen und Bistum Aachen. Für die weitere Entwicklung braucht es Zeit“, betont Helmut Keymer, Interventionsbeauftragter des Bistums Aachen.

Eingeladen zu diesem ersten Treffen hatte eine Steuerungsgruppe, in deren Hände Bischof Helmut Dieser den Prozess für die Gründung eines selbstbestimmt arbeitenden Betroffe- nenrates im Bistum Aachen gelegt hat. Mitglieder der Steuerungsgruppe sind Ilka Katrin Kraugmann und Karl Haucke, die beide unter anderem Mitglieder im Betroffenenrat des Un- abhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) sind, sowie die Rechtsanwältin und Mediatorin Dr. Bettina Janssen, und der Interventionsbeauftragte des Bistums Helmut Keymer.
Die Steuerungsgruppe hat für die Gründung des Betroffenenrates und zur Unterstützung der Betroffenen seit Oktober 2021 einen Vorschlag für erste ‚Rahmenbedingungen‘ erarbeitet. Bischof Dieser hat diesen Vorschlag angenommen und zu einem verbindlichen Angebot des Bistums erklärt.

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Der Betroffenenrat wird sich danach eine eigene Satzung geben, die die Aufgaben und die Arbeitsweise des Gremiums regelt. Bei der Entwicklung der Satzung kann geklärt werden, ob sich der Betroffenenrat mit den vorgeschlagenen Rahmenbedingungen ebenfalls einverstanden erklären kann oder ob er Änderungen für erforderlich hält. Der Vorschlag der Steuerungsgruppe sieht unter anderem folgende Punkte vor:

• Der Betroffenenrat trägt als Impulsgeber zur Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt im Verantwortungsbereich des Bistums Aachen bei, indem er Stellungnahmen und Einschätzungen zu bestehenden und geplanten Maß- nahmen gegen sexualisierte Gewalt abgibt und gemeinsam mit den jeweils zuständi- gen Gremien über weitere Maßnahmen berät.• Er tritt in einen regelmäßigen Austausch mit Bischof Helmut Dieser, seinen Vertretern und den zuständigen Gremien. Der Betroffenenrat ist vom Bistum Aachen weisungsunabhängig und wird eine eigene Geschäftsstelle haben.
• Dem Gremium sollen sieben Personen angehören, auch um den Mitgliedern eine Vereinsgründung zu ermöglichen.
• Die Mitglieder sollen jeweils für drei Jahre beauftragt werden.
• Zwei Mitglieder wird der Betroffenenrat in die Aufarbeitungskommission des Bistums
Aachen entsenden.
• Um eine selbstbestimmte Arbeit des Betroffenenrates zu ermöglichen, stellt das Bistum Aachen die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung.

Betroffene sexualisierter Gewalt durch Kleriker und Beschäftigte im kirchlichen Dienst des Bistums Aachen, die bislang noch nicht beteiligt sind, können sich auch jetzt noch engagieren, Kontakt: Helmut Keymer, Tel.: 0241 / 452-890, E-Mail: [email protected]. Alle Anfragen werden vertraulich behandelt.


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