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Kreis Düren entlastet seine 15 Kommunen

Wegen der mit der Corona-Pandemie einhergehenden Unwägbarkeiten verzichtet der Kreis Düren auf die Erstellung eines Doppelhaushaltes und nimmt ausnahmsweise nur die Finanzplanung für das Jahr 2021 in den Blick.

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Foto: stevepb/ pixabay
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Auf der Grundlage der aktuellen Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz NRW (GfG) hat der Kreiskämmerer dargestellt, was das für den Kreis Düren und seine 15 Kommunen im kommenden Jahr bedeutet. Die Entwicklung ist seiner Erkenntnis nach erfreulich: Die 15 Städte und Gemeinden des Kreises Düren werden 2021 in Summe rund elf Millionen Euro weniger Kreisumlage an den Kreis Düren überweisen. „Nach derzeitigem Stand kann der Kreisumlagehebesatz 2021 im Vergleich zum Jahr 2020 deutlich gesenkt werden“, schreibt Landrat Wolfgang Spelthahn an die 15 Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen. In seinem Brief zur „Herstellung des Benehmens zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2021“ zeigt der Landrat auf, dass der Kreiskasse für das kommende Jahr rund 165,5 Millionen Euro von seinen Städten und Gemeinden zufließen müssen, damit der Kreis seine vielfältigen Aufgaben für die gut 270.000 Menschen im Kreisgebiet erledigen kann. Im Jahr 2020 waren das mit rund 176,5 Millionen die genannten elf Millionen Euro mehr.

Der sogenannte Hebesatz der Kreisumlage – er gibt an, welchen Anteil der Umlagegrundlagen die Kommunen an den Kreis Düren überweisen müssen – wird somit von aktuell 41,35 auf 38,2464 Prozent sinken. Für diese deutliche Senkung ist auch die gestiegene Finanzkraft der 15 Städte und Gemeinden mitursächlich: Deren maßgelbliche Umlagegrundlage wird nämlich um rund sechs Millionen steigen: von 426,8 Millionen im aktuellen auf 432,9 Millionen Euro im kommenden Jahr.

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Möglich wird die Umlagereduzierung – trotz Mehraufwendungen insbesondere bei den Zahlungen an den Landschaftsverband (plus vier Millionen Euro) und den Aufwendungen für Pflegeaufgaben im Bereich Sozialamt (2,5 Millionen Euro) – durch die deutliche und dauerhafte Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) für sozial schwache Menschen. „Aktuell rechne ich für das Jahr 2021 mit Mehrerträgen in Höhe von 13,3 Millionen Euro“, heißt es dazu in dem Brief des Landrates an die Bürgermeister. Darüber hinaus eröffnet das Land NRW den Kommunen und Kreisen im Jahr 2021 die Möglichkeit, die Corona-bedingten Belastungen durch Berücksichtigung außerordentlicher Erträge in gleicher Höhe planmäßig zu neutralisieren. Diese Möglichkeit nutzt der Kreis Düren im Jahr 2021 im Umfang von gut 3,2 Millionen Euro zur Senkung der Kreisumlage; weitere 173.000 Euro dienen der Senkung der Jugendamtsumlage. Beides entlastet die kreisangehörigen Kommunen. Zudem verzichtet der Kreis, wie schon in den vergangenen Jahren, darauf, eine kostendeckende Umlage zu erheben. So schließt der Haushaltsentwurf mit einem Fehlbetrag von zwölf Millionen Euro; in diesem Umfang beabsichtigt der Kreis, sein Eigenkapital zu abzubauen.

In dem Brief an die 15 kreisangehörigen Kommunen zeichnet Landrat Wolfgang Spelthahn aber auch weniger erfreuliche Entwicklungen im Jugendamtsbereich auf. Die drastische Kostenentwicklung in Sachen Kindertagesbetreuung und Hilfen zur Erziehung sind zwei Aspekte, die dafür sorgen, dass für das Jahr 2021 gut 80 Millionen Euro eingeplant wurden, während am Ende des aktuellen Jahres rund 70,2 Millionen geflossen sein werden. Rechnet man die Kreis- und die Jugendamtsumlage zusammen, so werden die kreisangehörigen Kommunen im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr in Summe knapp eine Million Euro weniger an den Kreis Düren bezahlen.

Der Kreisausschuss berät den Etatentwurf am Dienstag, 9. März 2021, die Verabschiedung im Kreistag soll am Dienstag, 23. März 2021, erfolgen.


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