Start Nachrichten Region Vorreiterprojekte begutachtet

Vorreiterprojekte begutachtet

Die Faktor X-Agentur der Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH hat im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) ein Sachverständigengutachten zum Thema Ressourceneffizienz beim Bau von Wohngebäuden erstellt. Das Gutachten wurde nun in Berlin übergeben.

245
0
TEILEN
Klaus Dosch betreut das Projekt
Klaus Dosch betreut das Projekt "Faktor X" federführend. Foto: Dorothée Schenk
- Anzeige -

Welche Potenziale bietet Ressourceneffizienz beim Bau von Wohngebäuden? Wie wirken unterschiedliche Effizienzmaßnahmen zusammen? Mit dieser Frage beschäftigt sich das im Auftrag des Umweltbundesamtes in Berlin (UBA) durch Klaus Dosch, Leiter der Faktor X-Agentur, erstellte Gutachten. Die Faktor X-Agentur konnte sich in der öffentlichen Ausschreibung um das Gutachten durchsetzen. Hierbei waren auch die Erfahrungen ausschlaggebend, die die Agentur mit den Faktor X-Siedlungen in Eschweiler und Inden vorweisen kann. Klaus Dosch freut sich: „Wir haben dem Umweltbundesamt auch einige überraschende Hinweise geben können, wo Effizienzmaßnahmen ganz besonders große Ressourceneinsparungen bringen.“ Das Gutachten wurde nun in Berlin an das UBA übergeben und wird in einigen Monaten durch dieses auch veröffentlicht.

Das Umweltbundesamt erforscht umwelttechnische Zusammenhänge, erhebt Daten über den Zustand der Umwelt und erstellt Prognosen für die Zukunft, um mit diesem Wissen die Bundesregierung, wie etwa das Bundesumweltministerium, für ihre Politik zu beraten. Außerdem ist es Informations- und Beratungsstelle in Umweltfragen für die Öffentlichkeit.

- Anzeige -

Mit dem Seeviertel in Inden und den „Neuen Höfen Dürwiß“ (Eschweiler), sowie dem Faktor 4 – Musterhaus der indeland GmbH schafft die Entwicklungsgesellschaft indeland derzeit gleich mehrere Vorreiterprojekte im indeland für ressourceneffizientes Bauen. Faktor X bedeutet dabei, dass beim Bauen und Wohnen insgesamt x mal so sparsam mit Ressourcen umgegangen wird wie bei herkömmlichen Gebäuden.

Lesen Sie hierzu: Indeland: Reges Interesse am Leuchttumprojekt „Faktor X“

Das Haus im Labenszyklus sehen


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here