Start Stadtteile Jülich „Bronze“ ertanzt

„Bronze“ ertanzt

Die Gewinner des „School Dance Battle 2019“ stehen fest: Beim großen Finale im Düsseldorfer Tanzhaus NRW haben Tanzteams aus Schulen in ganz Nordrhein-Westfalen ein beachtenswertes Zeichen gegen Alkoholkonsum gesetzt und mit ihren Choreographien auch die Jury überzeugt.

146
0
TEILEN
Das Schultanzensemble der Sekundarschule Jülich bei der Preisvergabe. Foto: AOK Rheinland/Hamburg
- Anzeige -

Eine Jury wählte die besten Teams für das Finale im Düsseldorfer Tanzhaus aus, wo diese vor rund 400 Zuschauern ihr Können unter Beweis stellten. Insgesamt 66 Gruppen hatten sich dem Wettbewerb gestellt. Die 13 besten Teams traten in der Endrunde im Düsseldorfer Tanzhaus NRW gegeneinander an. Das Tanz-Team der Jülicher Sekundarschule wurde dritter Sieger bei einem rheinlandweiten Tanzwettbewerb gegen übermäßigen Alkoholkonsum.

Vor 400 Zuschauern wurden von einer fachkundigen Jury die Sieger ermittelt. Dieses „School Dance Battle“ ist Bestandteil eines Präventionsprogramms der AOK Rheinland/Hamburg und des NRW-Ministeriums für Schule und Bildung. Damit sollen Schulen unterstützt werden, Kinder und Jugendliche über die Gefahren von übermäßigem Alkoholkonsum aufzuklären und sinnvolle Alternativen zur Freizeitgestaltung aufzuzeigen.

- Anzeige -

Durch das Programm führte Tänzer und Moderator Silvio „Siva“ Valiani. In diesem Jahr saßen zwei bekannte Gesichter aus dem Tanzbusiness in der Jury: Sugar Rae, mehrfach gekürter Champion in unterschiedlichen urbanen Tanzstilen, und Martha Nabwire, die 2010 als erste Frau den internationalen Streetdance-Wettbewerb Just Debout in der Kategorie Hip-Hop gewann und als zweifache Welt- und Europameisterin aus der TV-Show „Got to Dance“ bekannt ist.

Das „School Dance Battle“ ist Teil des Präventionsangebots „Power statt Promille“ der AOK Rheinland/Hamburg, das Schulen dabei unterstützt, Kinder und Jugendliche über die Gefahren von übermäßigem Alkoholkonsum aufzuklären und Alternativen aufzuzeigen. Unterstützt wurde das Angebot – wie in den Vorjahren – vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here