Start Stadtteile Jülich Feuerwerkskörper nach Einbruch in Brand gesteckt

Feuerwerkskörper nach Einbruch in Brand gesteckt

Ein verletzter Feuerwehrmann und circa 10000 Euro Schaden sind das Ergebnis eines Brandes, der sich in den frühen Morgenstunden des 28. Dezember ereignete. Nach derzeitigem Ermittlungsstand muss laut Polizeibericht von Brandstiftung ausgegangen werden.

47
0
TEILEN
Archivbild Feuerwehr im Einsatz | Foto: Rico Löb - stock.adobe.com
Archivbild Feuerwehr im Einsatz | Foto: Rico Löb - stock.adobe.com
- Anzeige -

Gegen 4 Uhr waren die Bewohner eines Haues in der Elisabethstraße in Jülich durch einen Knall geweckt worden. Die Wohnungen befinden sich oberhalb von Geschäftsräumen. Beim Blick aus dem Fenster ließ sich nur starker Rauch feststellen, der aus
einem auf dem Gelände abgestellten Container drang. Dieser war gefüllt mit Feuerwerkskörpern. Die hinzugerufene Feuerwehr war gerade dabei, ein zur Absicherung des Containers nah bei diesem abgestelltes Fahrzeug zur Seite zu schieben, als in Inneren des Behälters Feuerwerkskörper explodierten und einen Brand auslösten.

Im Rahmen der Löscharbeiten und der polizeilichen Aufnahme des Brandortes konnte festgestellt werden, dass der Pkw, der am Container gestanden hatte, gewaltsam geöffnet worden war, um diesen wegzuschieben. Nur so konnten die Türen des Containers geöffnet werden. Außerdem wurde das Vorhängeschloss zerstört. Offenbar entwendeten bislang Unbekannte Feuerwerkskörper aus dem Container, legten im Inneren Feuer und schlossen diesen anschließend wieder. Der am Container abgestellte Pkw wurde durch die Flammen total zerstört. Ein Feuerwehrmann wurde bei den Löscharbeiten leicht verletzt. Er musste sich zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus begeben.

- Anzeige -

Hinweise auf verdächtige Beobachtungen im Zusammenhang mit der Brandstiftung nimmt die Leitstelle der Polizei unter der Rufnummer 02421 949-6425 zu jeder Zeit entgegen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here