Start Stadtteile Jülich Förderung der Vielfalt

Förderung der Vielfalt

Es ist eine gute Tradition, dass der Lions Club Jülich „Juliacum“ im März eines jeden Jahres die Erlöse aus seinen Aktivitäten im vorangegangenen Jahr ausschüttet.

354
0
TEILEN
Foto: Stephan Göbbels
- Anzeige -

27 Vereine und Institutionen konnten sich über insgesamt 15.500 Euro freuen, die der Lions Club Jülich „Juliacum“ diesmal zu verteilen hatte. Nahezu alle Begünstigten hatten Vertreterinnen und Vertreter in die Schlosskapelle der Zitadelle Jülich entsandt, wo in einem ehrwürdigen Rahmen unter der Moderation von Club-Präsident Guido von Büren alle die Möglichkeit hatten, sich kurz vorzustellen und zu erläutern, was sie mit der jeweiligen Spende vorhaben.

Der Präsident betonte in seiner kurzen Ansprache, dass die erwirtschaftete Summe durch den Verkauf des Jülicher Lions-Adventskalenders und der Verlosung auf dem Jülicher Weihnachtsmarkt zusammengekommen sei. Er bedankte sich bei allen Mitwirkenden für das beeindruckende Ergebnis, vor allem auch für die gute Zusammenarbeit mit dem Damen Lions Club Jülich „Gavadiae“ beim Verkauf der Lose auf dem Weihnachtsmarkt.

- Anzeige -

Die Verteilung der Mittel war wieder breit gestreut. Dies bezieht sich einmal auf die Orte in und um Jülich und zum anderen auf die Art der Vereine und Institutionen. So kommen junge und alte Menschen gleichermaßen in den Genuss der Spenden, aber auch gesellschaftlich wichtige Einrichtungen wie die Telefonseelsorgen oder das Jülicher „Café Gemeinsam“ wurden bedacht. Seniorenheimen wird es durch die Zuwendung ermöglicht, interessante Aktivitäten für die Bewohnerinnen und Bewohner anzubieten, genauso wie Kindergärten und Schulen in die Lage versetzt werden, dort Unterstützung anzubieten, wo sie am nötigsten ist.

Die Anwesenden zeigten sich beeindruckt von der Vielfalt und Nachhaltigkeit der geförderten Aktivitäten. Daher wird der Lions Club Jülich „Juliacum“ nicht nachlassen, weiterhin Mittel zu generieren, die einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in uns um unsere schöne Herzogstadt leisten. In aufgeräumter Stimmung stellten sich alle abschließend zu einem Gruppenbild auf und brachten die Hoffnung zum Ausdruck, dass man sich im kommenden Jahr wiedersehe.

(Club Schatzmeister)


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here