Start Stadtteile Jülich Jülicher geraten unter die Kufen

Jülicher geraten unter die Kufen

„Vorsicht, es ist glatt auf dem Kirchplatz“, so könnte die Verkehrsdurchsage für Jülich täglich bis 28. Januar lauten. So lange bleibt die Schlittschuhbahn stehen, die Säulen-Patronin Maria seit Freitag, 15 Uhr, fest im Blick hat. Gerhard Suhr, der in der Freiluftsaison 2017 erstmals einen Biergarten am Rurdamm installiert hat, stieß mit seiner Idee bei der Stadt auf offene Ohren. „Es war der Wunsch des Bürgermeisters, die Innenstadt etwas zu beleben und eine zusätzliche Motivation zu schaffen, nach Jülich zu kommen.“

302
0
TEILEN
Viel Spaß am Start: Die Schlittschuhbahn auf dem Kirchplatz ist eröffnet. Foto: Dorothée Schenk
Viel Spaß am Start: Die Schlittschuhbahn auf dem Kirchplatz ist eröffnet. Foto: Dorothée Schenk
- Anzeige -

Einige Tage dauerte die Installierung der Technik für die 10-x-18-Meter-Bahn. Der Vorteil einer Schlittschuhbahn gegenüber der Eisbahn liegt für Suhr auf der Hand: Die Fläche muss nicht regelmäßig abgezogen werden, sie bleibt „glatt“ und darum gibt es auch keine Pausenzeiten. Hier kann ohne Limit gelaufen werden – oder zumindest so lange, wie die Kräfte tragen. „Und die Kinder werden nicht nass, wenn sie fallen.“ Für 5 Euro inklusive Schlittschuhe können die Läufer ohne Zeitlimit ihre Bahnen ziehen. Wer sich nicht auf’s Glatte wagen möchte, oder auf die Kufenläufer wartet, kann im Sitzen oder Stehen am benachbarten Gastro-Areal Glühwein, Gerstensaft verschiedener Brauweise oder auch Getränke ohne Alkohol konsumieren. Seinen Erfahrungen aus Düren zufolge, wo die Schlittschuhbahn zwei Jahren lang zur Weihnachtsmarktzeit aufgebaut war, gehen die Frauen gerne einkaufen und lassen Väter und Kinder bei dem spiegelglatten Vergnügen. Erlebt werden kann es täglich ab 15 Uhr, samstags und sonntags sogar ab 11 Uhr.

Maria wacht über die Eisläufer auf dem Kirchplatz. Foto: Dorothée Schenk
Maria wacht über die Eisläufer auf dem Kirchplatz. Foto: Dorothée Schenk

Die Aufbauten der Gastronomie dürften den Jülichern bekannt vorkommen. Es sind die Elemente, die zum Biergarten am Rurdamm gehören. Und dort werden sie im Frühjahr auch wieder aufgebaut. Suhr geht in eine neue Biergartensaison an der Ruchlinsky-Brücke. Dafür ist der Gastronom bereits jetzt in Vorbereitungen. Auf den stolpernden Start im vergangenen Jahr blickt er realistisch: „Wir hatten von der Idee bis zur Umsetzung zehn Tage Zeit. Da lieft die Saison schon. Jetzt haben wir den ganzen Winter Vorlauf.“

- Anzeige -

Erwartungsfroh können die Jülicher in Richtung Mai blicken, denn ein Bierfestival könnte sich Gastronom Suhr vorstellen, außerdem will er Fußball Freiluft-übertragen – die WM steht vor der Tür. Für Belebung könnte auch eine Boule-Bahn in direkter Nachbarschaft zum Biergarten sorgen. Für zwei- und vierbeiniges Publikum sorgen würde, wenn eine Strandlandschaft am Ufer unterhalb der Ruchlinsky-Brücke entstünde, die Bürgermeister Axel Fuchs jüngst ins Gespräch brachte. Vielerorts ist es bei Städten am Fluss schon Realität, das Sand aufgeschüttet wird und so könnte die vom Herzog im Sommer visionär auf Postkarte gebannte „Jülich Beach“ Wirklichkeit werden. Das Angebot richtet sich auch ausdrücklich an Hundebesitzer. So könnte die Lücke, die die Schließung des Hundestrandes in Barmen verursacht hat, ortsnah geschlossen werden.

Schließlich und letztlich hat Gerhard Suhr das Gespräch mit der Werbegemeinschaft aufgenommen. Ab Mai 2018 soll jeder wissen: „Mittwochs ist etwas los in Jülich.“ Wie Werbegemeinschafts-Geschäftsführerin Ute Werner bestätigt wird von Mai bis September 14-täglich der Feierabendmarkt angeboten. An den „Konter-Mittwochen“ wird im Biergarten am Rurdamm ein besonderes Angebot gemacht. Im Zuge des Gesprächs erzählt der Biergarten-Betreiber: „Es gibt eine Stadt, die möchte Schlittschuhlaufen im Sommer in Badehose haben. Das wäre dann was für den Rurdamm…“ Vielleicht können dann jene, die bis 28. Januar Spaß an den Kufen gefunden haben, erneut starten.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here