§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Der Umweltbeirat der Stadt lädt zur öffentlichen Sitzung ins Neue Rathaus ein.
Sitzung DO 08|01
Neues Rathaus | Große Rurstraße 17 | Großer Sitzungssaal | 18...
Die Rurtalbahn fährt heute und morgen nicht ganz fahrplanmäßig. Grund dafür sind kurzfristig notwendige Reparaturen an Fahrzeugen sowie eine dünnere Personaldecke in der Rurtalbahn-Werkstatt.
Auf...