Start Stadtteile Jülich Zauberhafter Kaffeenachmittag

Zauberhafter Kaffeenachmittag

Magie bei Kaffee und Kuchen: Zauberkünstler Udo Lenzig tritt im Quartierszentrum Jülich-Heckfeld auf. Am 16. Mai wird er handverlesene Zauberkunststücke mit einem Schuss Humor und einer Prise Augenzwinkern präsentieren.

93
0
TEILEN
Foto: 95839/pixabay
Foto: 95839/pixabay
- Anzeige -

Seniorinnen und Senioren des Heckfeldes dürfen sich auf eine besondere Veranstaltung in ihrem Quartier freuen: Zum Kaffee-Nachmittag am 16. Mai im Quartierszentrum Jülich-Heckfeld, Pfarrheim St. Rochus, wurde der Jülicher Zauberkünstler Udo Lenzig eingeladen.

Lenzig ist Mitglied im Magischen Zirkel von Deutschland, einer internationalen Vereinigung der Zauberkünstler zur Pflege und Förderung der magischen Kunst. Er wird am kommenden Dienstag um 15 Uhr handverlesene Zauberkunststücke mit einem Schuss Humor und einer Prise Augenzwinkern präsentieren.

- Anzeige -

Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist keine Anmeldung notwendig. Für das Kaffee- und Kuchenbuffet wird ein Beitrag in Höhe von 2,50 Euro pro Person erhoben. Informationen zu diesem und anderen Angeboten im Quartierszentrum Heckfeld sind bei der Stadt Jülich im Fachbereich für Quartiersmanagement und Mehrgenerationen unter der Tel. 02461-63211 oder per E-Mail an [email protected] zu erhalten.

TEILEN
Vorheriger ArtikelBlick aufs einzelne Atom macht Forscherträume wahr
Nächster Artikel#HERZOGmobil (13)
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here