§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Die erste NextGen „Disco Night – Level 1“ feiert ihre Premiere im Kulturbahnhof Jülich. Mit diesem neuen Veranstaltungsformat wird ein Wunsch aufgegriffen, der direkt...
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Zukunft als Event? Diesmal wird der Tag der Städtebauförderung auf dem Markt gefeiert. Es ist keine reine Präsentationsveranstaltung mehr, sondern … das verraten Strukturwandelmanagerin...