Start Stadtteile Jülich Zusammenstoß zwischen Pkw und Motorrad

Zusammenstoß zwischen Pkw und Motorrad

Bei einem Verkehrsunfall wurden laut Polizeibericht am Sonntag die Fahrerin eines Pkw sowie ein Motorradfahrer schwer verletzt.

63
0
TEILEN
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
- Anzeige -

In Richtung Stadtmitte war am Sonntagabend gegen 21.15 Uhr ein 24-jähriger Motorradfahrer aus Jülich auf der Großen Rurstraßeunterwegs, als zur gleichen Zeit eine 77-jährige Jülicherin mit ihrem Auto in entgegengesetzter Richtung fuhr. Die Frau wollte nach links auf einen Parkplatz abbiegen, missachtete dabei aber die Vorfahrt des entgegenkommenden Motorradfahrer. Es kam zum Zusammenstoß. Der junge Mann wurde von seinem Krad geschleudert wurde und stürzte zu Boden. Hierbei stieß er auch gegen geparkte Fahrzeuge. Drei Wagen wurden beschädigt. Das Motorrad blieb kopfüber auf der Fahrbahn stehen.

Beide Fahrer konnten aufgrund ihrer Verletzungen vor Ort nicht zum Unfallhergang befragt werden. Es gab jedoch zwei Zeugen. Einer gab an, dass der Motorradfahrer seiner Auffassung nach mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren sei. Zudem ergab sich der Verdacht, dass der 24-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Auch die Eigentumsverhältnisse das Motorrad betreffend waren zum Zeitpunkt der Unfallaufnahme unklar. Die Ermittlungen dauern an.

- Anzeige -

Beide Fahrer zogen sich bei dem Unfall schwere Verletzungen zu, die die stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus erforderlich machten. An den insgesamt fünf beschädigten Fahrzeugen entstand Sachschaden von circa 16.000 Euro.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here