Start Stadtteile Jülich Quantastische Perspektive für Jülich

Quantastische Perspektive für Jülich

Das Taiwaner Unternehmen QCG Computer GmbH sichert sich Standort für wegweisendes Projekt im Brainergy Park Jülich

416
0
TEILEN
Nur zufriedene Gesichter bei der Verkündung des großen Ansiedlungs-Coups. Foto: Sibylle Michaelis
- Anzeige -

Einen bedeutenden Meilenstein für die Region nennt die Brainergy Park GmbH die Ansiedlung der QCG Computer GmbH (QCG) – ein Tochterunternehmen der Quanta Computer Inc. –, die heute offiziell verkündet wurde. Der weltweit führende Konzern im Bereich innovativer elektronischer Technologien plant die Errichtung einer Gebäudestruktur im Brainergy Park Jülich und eine schrittweise Erweiterung ihres Standorts. Der Startschuss erfolgt mit etwa 90 Mitarbeitern im Jahr 2025. Das Unternehmen beabsichtigt im ersten Bauabschnitt bis zum Jahr 2028 im 2-Schichtbetrieb 360 und dann im 3-Schichtbetrieb 480 Vollzeitarbeitsplätze im Brainergy Park Jülich einzurichten. Im Zuge einer stufenweisen weiteren Entwicklung können mittelfristig bis zu 1000 Arbeitsplätze – überwiegend im produzierenden Gewerbe – am Standort entstehen.

Ministerpräsident Hendrik Wüst, der per Video zugeschaltet wurde, formulierte: „Nordrhein-Westfalen hat sich auf den Weg gemacht von der Kohle zur KI. Die Ansiedlung der QCG Computer GmbH, die im Brainergy Park Jülich zukünftig neue Technologien entwickeln und eine moderne Produktion aufbauen wird, ist der nächste große Meilenstein auf diesem Weg. Das Rheinische Revier wandelt sich Schritt für Schritt zur führenden Digital- und Quantenregion. Das ist auch das Ergebnis von beharrlicher Arbeit an den besten Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln und unterstreicht die Attraktivität unseres Standortes für Investitionen aus dem Ausland. Die wertvollen, zukunftssicheren Arbeitsplätze, die hier entstehen, sind ein großer Erfolg im Strukturwandel und zeigen starke Perspektiven für die Menschen vor Ort auf.“

- Anzeige -

„Heute ist ein guter Tag für die Menschen im Rheinischen Revier und im ganzen Land“, ergänzte Ministerin Mona Neubaur. „Nach der wegweisenden Entscheidung von Microsoft zur Ansiedlung von Rechenzentren ist dieses Vorhaben ein weiterer Vertrauensbeweis für den Zukunftsstandort Nordrhein-Westfalen. Das zeigt: Wir werden international wahrgenommen und spielen bei Neu-Ansiedlungen eine immer wichtigere Rolle. Der Aufbau von Produktionsstätten im Brainergy Park Jülich ist eine Ermutigung für die Menschen: Der Umbau der Wirtschaft im einst größten Braunkohlenrevier Deutschlands kommt voran, hier entstehen neue Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze.“

Foto: Brainergy Park Jülich
Das Mutterunternehmen Quanta Computer Inc. wurde im Jahr 1988 gegründet und hat sich seitdem als Innovationsführer im Hightech-Sektor etabliert. Der Konzern gehört seit 2006 zu den „Fortune Global 500“. In dieser jährlich erscheinenden Liste werden die 500 umsatzstärksten Unternehmen der Welt vom US-amerikanischen Wirtschaftsmagazin Fortune aufgeführt. Das Unternehmen plant im Brainergy Park Jülich die Produktion hochpräziser elektronischer Anlagen und Geräte für namhafte OEMs (Original Equipment Manufacturers) und Fahrzeughersteller, insbesondere im Bereich autonomes Fahren.

Der Grundstücksbedarf im Brainergy Park Jülich wird voraussichtlich rund 40.550 Quadratmeter betragen, mit einer geplanten Erweiterungsfläche von 80.000 Quadratmetern. Auf dieser Fläche mietet die QCG Gebäudefläche von insgesamt etwa 20.000 Quadratmetern bestehend aus Produktions- und Lagerhalle sowie Bürofläche. Der Baustart erfolgt im dritten Quartal diesen Jahres. Insgesamt beläuft sich die Investitionssumme im Brainergy Park Jülich auf über 40 Millionen Euro.

Käufer, Vermieter und Bauherr der Gebäude ist CTP – Europas größter börsennotierter Entwickler von Industrie- und Logistikimmobilien. Das Unternehmen bietet ein Netzwerk von Gewerbegebieten in ganz Europa an. Mit hochmodernen Gebäuden und einem breiten Angebot an Gewerbeflächen unterstützt CTP Unternehmen verschiedener Größen und Branchen. Mit seinem Hauptsitz in Amsterdam und Full-Service-Teams vor Ort in zehn Ländern ist CTP an der Euronext Amsterdam notiert und verfügt über umfangreiche Erfahrung als verlässlicher Partner für über 1.000 Unternehmen weltweit.

Timo Hielscher, Managing Director bei CTP, verrät, warum die Ansiedlung der QCG im Brainergy Park Jülich ein besonderer Erfolg ist: „Die Ansiedlung verdeutlicht eindrucksvoll, wie unsere etablierten Beziehungen im asiatischen Raum konkret vor Ort in NRW zu einer dynamischen Standortentwicklung und Wirtschaftsförderung beitragen können. Hier finden Unternehmen ideale Rahmenbedingungen für ihr unternehmerisches Engagement. Besonders überzeugend sind die rasche Verfügbarkeit von Flächen, auch für zukünftiges Wachstum, die unkomplizierten Entscheidungswege zu den maßgeblichen Entscheidungsträgern sowie der Zugang zu hochqualifiziertem Fachpersonal. Die Region bleibt ein zentraler Bestandteil unserer Wachstumsstrategie, da wir hier auch künftig beträchtliche Potenziale erkennen. Gemeinsam mit der QCG und dem Brainergy Park Jülich sind wir stolz darauf, dieses innovative und anspruchsvolle Projekt zu realisieren.“ Phillip Roßbiegalle, Development Director bei CTP, ergänzt: „Die QCG Computer GmbH und uns hat unter anderem die Offenheit und Schnelligkeit der Entscheidungsträger überzeugt. Von Beginn an konnten wir vertrauensvoll unsere Idee einer Ansiedlung von QCG mit den Verantwortlichen des Brainergy Park Jülich und der Stadt Jülich diskutieren.“

Die Entscheidung für den Brainergy Park Jülich unterstreicht die Attraktivität des Standortes für Hightech-Unternehmen. Frank Drewes, Geschäftsführer der Brainergy Park Jülich GmbH, betont die Übereinstimmung der innovativen Themen- und Handlungsfelder der QCG mit der Vision des Brainergy Park Jülich: „Die globale Vernetzung und die exzellenten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der QCG werden das Innovationspotential des Gewerbeparks und der gesamten Region weiter stärken. Wir sind begeistert, dass die QCG Teil des Brainergy Park Jülich wird und freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Unternehmen.“
Auch Prof. Dr. Bernhard Hoffschmidt, Geschäftsführer der Brainergy Park Jülich GmbH, äußerte sich voller Begeisterung über die Ansiedlung der QCG und betonte: „Die Entscheidung der QCG, sich im Brainergy Park Jülich niederzulassen, ist ein bedeutender Meilenstein für uns alle. Sie unterstreicht, dass die Nähe zu Forschungseinrichtungen und die Ausrichtung des Brainergy Park Jülich auf den Transfer aus der Forschung in die Wirtschaft sowie die Umsetzung einer regenerativen und nachhaltigen Energieversorgung im Gewerbepark eine weit über die Region hinausgehende Attraktivität entwickelt hat, die nun auch internationale Unternehmen in den Brainergy Park Jülich und ins Rheinische Revier zieht.“

Auch die Vertreterinnen und Vertreter der QCG äußern sich begeistert über die Ansiedlung im Brainergy Park Jülich: „Der Standort bietet uns die ideale Infrastruktur und Umgebung, um unsere hochpräzisen Technologien zu entwickeln und zu produzieren. Wir sehen hier großes Potenzial für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Realisierung unserer innovativen Projekte.“
Die QCG plant die Entwicklung verschiedener Technologien, darunter die Verbesserung serverbezogener Technologien und die Integration von Produkten in die Artificial Intelligence of Things (AIoT). Das Unternehmen strebt die Produktion hochmoderner Produkte an, darunter Cloud-Computing-Lösungen, KI-Anwendungen, 5G- Telekommunikationstechnologie der nächsten Generation, intelligente Wearables, Smart-Home-Anwendungen, intelligente Mobilität und intelligente Gesundheitslösungen.

Die Ansiedlung der QCG im Brainergy Park Jülich stärkt die Position des Gewerbeparks der Energiewende als Innovations- und Technologiezentrum und schafft eine vielversprechende Grundlage für zukünftige Erfolge.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here