§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Die Auszeichnung zu erhalten, ist „schon ganz schön anspruchsvoll“, meint die Leiterin der Einrichtung, Kristina Dederichs. So müssen erst ein langer Fragenkatalog beantwortet und...
Sagen wir mal so: Derzeit befindet sich die Jülicher „Politik“ noch in der Findungsphase. Gerade sind die Posten zu nicht aller Zufriedenheit verteilt worden...
Um mit dem kleinsten Nenner zu beginnen: Die Eismanufaktur wird nach Auskunft von Max Lenzenhuber jetzt ausgegliedert und wird als eigenständiges Unternehmen weiter betrieben....