§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Die Verkehswacht Jülich bietet für geübte Motorradfahrer die Möglichkeit bei einem ganztägigen Fahrsicherheitstraining am 17. August von 9 bis 17 Uhr auf dem...
Was wäre ein Spaziergang durch Wald und Feld ohne Vogelgesang? Oft macht das herrliche Vogelkonzert das Naturerlebnis erst so richtig komplett. Wer einmal darauf...
Bereits am Dienstag, 22.Juli, kam es an der A44 kurz vor der Ausfahrt nach Titz zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Die Geschädigte, eine...