§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Ende Juni geht es los, von Kinofans meist ungeduldig erwartet: die Open-Air-Kino Saison im Brückenkopf-Park wird eröffnet. Am Freitag, 27. Juni, um 21 Uhr...
Die Gleichstellungsstelle der Stadt Jülich bietet gemeinsam mit Andrea Hilger, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Aachen-Düren am Mittwoch, 25.Juni, von...