§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Dr. Peter Nieveler gehört zu Jülich wie der Hexenturm und die Rur. Die gebürtige Eschweiler „Muttkrat h.c.“, Ehrenringträger der Stadt Jülich, ehemaliger Bürgermeister...
Abgehoben? Ja, schon. Das ist Absicht. Gemeint ist damit nicht, dass nicht alle willkommen sind, der Geldbeutel üppig sein muss, um mit dem hinreißenden...
Einen Liebesroman vor der traumhaften Kulisse der Vulkaneifel präsentiert die gebürtige Jülicher Autorin Carla Capellmann. Im Mittelpunkt steht Liane, die ihre Erbschaft spontan in...