Start Stadtteile Altenburg Abgestürzt und aufgefahren

Abgestürzt und aufgefahren

Zu zwei Unfällen musste die Polizei am gestrigen Mittwoch, 11. Oktober, in Jülich ausrücken. An der Kreuzung der B56 und L253 zu einem Auffahrunfall. Auf der Alten Dürener Straße verlor außerdem ein Mann die Kontrolle über sein Fahrzeug und verunglückte schwer.

280
0
TEILEN
Foto: Arno Bachert stock.adobe.com
- Anzeige -

Bei Altenburg kam es am Mittwochvormittag an der Kreuzung B56 und L253 zu einem Auffahrunfall, weil ein Fahrer zu zügig angefahren war und auf den vor ihm fahrenden Wagen auffuhr. Der Polizei gegenüber sagte der 30 Jahre alte Mann aus Hückelhoven, er habe aufgrund der tief stehenden Sonne zu spät bemerkt, dass er schneller anfuhr als das vor ihm wartende Auto. Der 58 Jahre alter Fahrer aus Leichlingen wurde bei der Kollision verletzt und zur Überwachung in ein Krankenhaus eingeliefert.

Bei der Überprüfung der Fahrerlaubnis stellten die eingesetzten Polizeibeamten fest, dass der Führerschein des Hückelhoveners nicht gültig war. Angeblich hatte er die Prüfung erst vor Kurzem im Ausland gemacht. Der Führerschein sei ihm dann per Post zugesandt worden. Dass es sich um ein gefälschtes Dokument handeln könnte, habe er nicht gewusst. Zusätzlich wurde festgestellt, dass der Mann unter Einfluss Drogeneinfluss stand. Er hatte am Vortag mehrere Joints geraucht. Er wird sich nun nicht nur wegen fahrlässiger Körperverletzung, sondern auch wegen Straßenverkehrsgefährdung und Urkundenfälschung verantworten müssen.

- Anzeige -

Aus medizinischen Gründen, so sagte ein 66-jährige Autofahrer aus, sei er von der Fahrbahn abgekommen und habe die Kontrolle über das Fahrzeug verloren. Der Mann aus Hürtgenwald war gegen 15.50 Uhr mit seinem Oldtimer auf der Alten Dürener Straße unterwegs gewesen. Er war zunächst gegen einen Baum gefahren und dann nach rechts in den dortigen Graben gestürzt.

Nachdem der schwer verletzte Fahrzeugführer von Rettungskräften aus seinem historischen Fahrzeug befreit wurde, brachten sie ihn aufgrund seiner kurzzeitigen Benommenheit in ein Krankenhaus. Der Wagen des 66-Jährigen musste abgeschleppt werden. Die Polizei schätzt den entstandenen Gesamtschaden auf rund 3000 Euro.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here