Start Polizei DNA überführte Täter

DNA überführte Täter

Die kriminaltechnische Auswertung von Spuren brachte jüngst den Beweis, dass ein 38 Jahre alter Mann für mindestens elf Einbruchsdelikte in Düren verantwortlich ist. Er sitzt laut Polizeibericht bereits in Strafhaft.

48
0
TEILEN
Foto: pixabay
Foto: pixabay
- Anzeige -

Immer wieder wird die Polizei zu Tatorten gerufen, an denen Unbekannte in Wohnhäuser einbrechen. Nicht selten gelangen sie durch eine unzureichend gesicherte Eingangstür in Mehrfamilienhäuser und dort in die Keller, wo sie sich meist unbeobachtet an den dortigen Räumen der Mieter zu schaffen machen. Wird ein solcher Einbruch entdeckt, rufen die Geschädigten die Polizei, die zur Spurensuche ausrückt. Sichergestelltes Spurenmaterial wird durch das LKA NRW untersucht und falls erfolgversprechend auch auf DNA-Spuren getestet. Die Testergebnisse lassen mitunter einige Zeit auf sich warten, doch die Rückmeldung zu einem solchen hat nun einen eindeutigen Treffer ergeben:

Einem 38 Jahre alten Mann, der sich zeitweise auch ohne festen Wohnsitz in Düren aufgehalten hat, konnten anhand ausgewerteter Spuren elf Einbruchstatorte sicher nachgewiesen werden. Der Einbrecher hatte sich in 2018 und 2019 unter anderem im Bretzelnweg, an der Tivolistraße und im Kömpchen in die Kelleretage von Wohnhäusern begeben und dort nach Diebesgut gesucht. Der Täter wurde zwischenzeitlich bereits wegen anderer, gleichgelagerter Taten zu einer Haftstrafe verurteilt, die er in einer Justizvollzugsanstalt in Köln absitzt. Die ihm nun neuerlich nachgewiesenen Taten werden Bestandteil eines weiteren Verfahrens werden.

- Anzeige -

Vor dem Hintergrund dieses Falls möchte die Polizei noch einmal folgende Hinweise geben: „Lassen Sie die Eingangstür zu Mehrfamilienhäusern nicht offen stehen. Sicherheit muss hier im Sinne aller Bewohner des Hauses Vorrang vor Bequemlichkeit haben. Sollten Sie Opfer eines Einbruchs geworden sein, verändern
Sie am Tatort nichts, bis die Kriminalpolizei zur Spurensuche und -sicherung bei Ihnen war.“ Auch vermeintlich kleine Spuren können zu Identifizierung von Tätern beitragen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here