Start Stadtteile Jülich Rentner überfallen

Rentner überfallen

Nach einem Bargeld-Diebstahl am Geldautomaten sucht die Polizei nach Zeugen.

26
0
TEILEN
Foto: Jörg Hüttenhölscher stock.adobe.com
- Anzeige -

Eine bislang unbekannte Frau riss einem 78-jährigen Jülicher am Montagnachmittag, 15. Dezember, mehrere Hundert-Euro-Scheine aus der Hand, als dieser im Begriff war, das Geld am Automaten einzuzahlen. Die Täterin flüchtete unerkannt.

Gegen 16 Uhr suchte der Rentner die Bankfiliale in der Bahnhofstraße auf, um Bargeld am Automaten einzuzahlen. Als er die Karte bereits in den Automaten gesteckt hatte, wurde er von einer bislang unbekannten Frau von hinten angegangen. Sie griff zunächst nach der Karte und bedrängte den Rentner körperlich. Den Versuch die Karte zu schützen nutzte sie dann, um dem Geschädigten das in der anderen Hand gehaltene Bargeld zu entreißen und mit der Beute zu flüchten.

- Anzeige -

Die Frau wird als etwa 1, 60 Meter groß, 30 bis 40 Jahre alt, schlank und mit kurzen schwarzen Haaren beschrieben. Bekleidet war sie zur Tatzeit mit einem schwarzen Rock und schwarzem Pullover. Ob zwei Männer, die sich in der Nähe aufhielten, mit ihr in Verbindung standen, konnte bislang nicht abschließend geklärt werden.

Die Polizei bittet Personen, die Hinweise zur Tat oder der Täterin machen können oder sonstige verdächtige Umstände im Umfeld des Tatortes beobachtet haben, sich bei der Polizei unter der Telefonnummer 02421 / 949-0 zu melden.

Grundsätzliche gibt die Polizei noch einige Tipps, wie man sich vor Ablenkungstricks an Geldautomaten schützen kann. Beim Geldabheben oder einzahlen sollten sich Bankkunden nicht ablenken oder in Gespräche verwickeln lassen. Wer sich unsicher fühlt oder das Verhalten anderer auffällig findet, sollte den Vorgang abbrechen. Darüber hinaus sollten verdächtige Personen und Situationen umgehend der Polizei gemeldet werden.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here