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Bürgerbus beziffert

Zwischenbericht für den Bürgerbus: Der Verein „Bürgerbus Jülich e.V.“ und der Bürgerbus selbst waren Gegenstand in der letzten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Dorf- und Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung.

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Freude über den neuen Bürgerbus für Jülich. Foto: Volker Goebels
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Etwas über ein Jahr dauerte es von der Gründung des Vereins „Bürgerbus Jülich e.V.“ am 1. Oktober 2014 bis zum Start am 1. November 2015, so geht es aus einem Bericht hervor, der dem Ausschuss für Kultur, Dorf- und Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung vorgelegt wurde. Mittlerweile zählt der Verein einen achtköpfigen Vorstand, 34 Fahrerinnen und Fahrer und 37 passive Mitglieder. Zunächst befuhr der Bürgerbus noch eine kreisförmige und damit zeitintensive Route, später ermöglichte die heute noch aktuelle „kleeblattförmige“ Route eine individuellere und flexiblere Beförderung des Fahrgastes. Insgesamt stehen 32 Haltestellen auf dem Fahrplan, davon werden derzeit drei Haltestellen (Jufa, Königsberger- und Linzenicher Straße) wegen Baumaßnahmen der Rurbrücke vorübergehend nicht angefahren.

Für das Jahr 2022 zählte der Bürgerbusverein die Beförderung von fast 9000 Fahrgästen, davon fielen 9,4 Prozent in die Kategorie Schwerbehindertenbeförderung. Die Einnahmen, exklusive Anteile aus der Schwerbehindertenbeförderung, betrugen über 9000 Euro. Insgesamt hat der Bürgerbus 34.355 Kilometer zurückgelegt bei einem Verbrauch von rund 4242 Litern Diesel mit einem Kostenpunkt rund 8200 Euro.

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Im Januar 2020 wurde sogar mit mehr als 1000 Fahrgästen ein Rekord eingestellt. Der Verein arbeitet nicht gewinnorientiert, sondern im Sinne des Gemeinwohls. Sämtliche Einnahmen aus dem Ticketverkauf, die Kosten betragen 1,10 Euro bis 1,50 Euro pro Fahrt, decken lediglich einen Teil der Betriebskosten. Durch Einnahmen wie Sponsoring oder Spenden ist die Deckung der Betriebskosten in Gänze möglich. Seit 1. Januar 2022 hat der Verein den Status der Gemeinnützigkeit für „Altenhilfe“, so dass sich die Beförderung auf etwa 80 Prozent Altenhilfe, dies betrifft Fahrgäste ab 65 Jahren, und ungefähr 20 Prozent Normalbetrieb, also Fahrgäste unter 65 Jahren, aufschlüsselt.

Der Bürgerbusverein war während des ersten Lockdowns angehalten den Betrieb aus Gründen der Sicherheit für drei Monate einzustellen. Zum Stillstand kam der Bus aber nicht: Fahrerinnen und Fahrer des Bürgerbusses schlossen sich zusammen und unterstützten den städtischen Einkaufsdienst. In Kooperation mit der Stadt Jülich, die die Einkaufswünsche von Menschen während des Lockdowns entgegennahm, kauften Fahrerinnen und Fahrer im Schichtdienst die gewünschten Produkte ein und lieferten diese zu den isolierten Haushalten. Das ausgegebene Trinkgeld spendeten die Fahrerinnen und Fahrer an zwei Einrichtungen in der Stadt Jülich: dem Zoo des Brückenkopfparks und dem Jugendhilfehaus.

Während der herausfordernden pandemischen Zeit wurde der Verein durch den Diebstahl des Bürgerbusses einmal mehr belastet. Unmittelbar nach dem Diebstahl tagte der Bürgerbusvorstand in einer Sondersitzung und entschied sich, mit einer Spendenbitte an die Öffentlichkeit zu gehen. Dank der enormen Hilfsbereitschaft vieler Menschen aus Zivilgesellschaft, Unternehmen, Vereinen, Politik und Verwaltung, konnte recht kurzfristig ein Ersatzbus angeschafft werden, der bis zur Neuanschaffung des Folgemodells durch Landesförderung und Eigenanteil im November 2022, nach 7 Jahren Betrieb des alten Fahrzeuges, die Beförderung der Fahrgäste übernahm.

Der aus der Bürgerschaft oftmals kommunizierte Wunsch, den Bürgerbus auch in Ortschaften zu betreiben, ist für den Verein mit den derzeitigen ehrenamtlichen Ressourcen nicht leistbar. Es hätte auch eine Reduzierung der innerstädtischen Bürgerbuslinie Jülich zur Folge. Daher schlägt die Verwaltung vor, Überlegungen einer weiteren Bürgerbusinstallation zunächst zurückzustellen und den Verkehr mit einem in Richtung On-Demand-Elementen modernisierten AST-Verkehr für die Ortsteile, insbesondere in der Nebenverkehrszeit abends und am Wochenende, durchzuplanen.
Die Gültigkeit der Fahr- und Personenbeförderungserlaubnisse der Fahrerinnen und Fahrer werden halbjährig überprüft.


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