§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Johann Wilhelm Schirmer, Jülichs bekannter Malersohn, hat während seiner Italienreise 1839/40 einen regen Briefwechsel mit Kunsthistoriker Karl Schnaase. Diesen stellt Prof. Hendrik Karge aus...
An mehreren Jülicher Grundschulen soll die Größe der Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2027/28 auf jeweils 25 Kinder begrenzt werden. Betroffen sind die GGS Nord...
Die neuen Auszubildenden haben sich in den vorangegangenen Bewerbungsrunden erfolgreich durchgesetzt. Die Sparkasse Düren hat erneut eine erfreulich hohe Zahl an Bewerbungen für die...