§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Zum ersten Mal wird das Zoofest als eigenständige Veranstaltung gefeiert, um dem Zoo und seinen tierischen Bewohnern die volle Aufmerksamkeit zu schenken. „Der Zoo...
Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige, Freunde und Mitarbeitende feiern ihr alljährliches Sommerfest im Stammhaus Jülich. Dazu laden alle gemeinsam möglichst viele Gäste ein.
Die inklusive Theatergruppe...
Die Jülicher Omas gegen Rechts nehmen die kommende Kommunalwahl zum Anlass, auf die falschen Versprechungen rechtsextremer Parteien hinzuweisen. Die zurzeit rund 40 Frauen haben...