§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Jetzt folgte die Nagelprobe im Rahmen einer internen Premiere für die Angehörigen und Freunde der Darstellerinnen. Übungs- und Aufführungsort für das Seniorentheater der Musikschule...
Viele ältere, kranke Menschen und Menschen mit Behinderungen sind auf Hilfe angewiesen, um weiterhin selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben zu können. Der Seniorenbeirat der...
Rassismus, die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, ethnischen Zugehörigkeit oder kulturellen Herkunft, durchzieht die Menschheitsgeschichte wie ein offenbar unauslöschlicher roter Faden. Religiöse Werte,...