§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Rund zwei Wochen nach dem Ausbruch der Brände im Hürtgenwald dauern die Ermittlungen zur Brandursache weiterhin an. Eine sichere Aussage dazu, wie die Brände...
Lesen und Schreiben sind für viele Menschen selbstverständlich. Doch was, wenn genau das schwerfällt? Eine kleine kostenlose Ausstellung macht in der VHS Jülicher Land...