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Jülicher Adelsgeschichte(n)

… vom Bauernkrieg bis zum Industriezeitalter.

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Am Vorabend der Französischen Revolution ließ sich die Familie von Hallberg zu Broich in einem Schattenrissbild darstellen. ABB Original und Foto Museum Zitadelle Jülich
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Eine bekannte Redewendung, die aus dem Französischen („Noblesse oblige“) abgeleitet ist, lautet „Adel verpflichtet“. Aber zu was und von wem? Denn „Adel“ ist ein Begriff, der zu verschiedenen Zeiten ganz unterschiedlich mit Inhalt gefüllt wurde, und demgemäß wandelten sich auch die Verpflichtungen. In unserer heutigen bürgerlichen Gesellschaft hat der Blick auf den Adel (vor allem durch die Brille der Regenbogenpresse) etwas Exotisches: Im Vordergrund der Berichterstattung stehen Skandale und Skandälchen, wirklich Macht hat der Adel in Europa nicht mehr. Das gilt vor allem für die hochadeligen Häuser, die in einigen europäischen Staaten formell noch das Regierungsoberhaupt sind, aber über keine legislative oder exekutive Gewalt verfügen. Dann gibt es noch die ehemals regierenden Königs- und Fürstenhäuser, deren Stellung sich vor allem durch ihren Besitz definieren. Dieser ist aber nicht selten eher Ballast, bedenkt man die hohen Kosten, die der Unterhalt repräsentativer Schlossbauten bedingt. Das gilt auch für den übrigen Adel von nicht so hohem Stand.

Aus der Historie heraus ist es so, dass agrarisch geprägte Gesellschaften meist Adelsherrschaften sind. Das war über viele Jahrhunderte auch im Jülicher Land so, wo es nahezu in jedem Ort auch einen Adelssitz gab. Die Familien lebten von den ihnen abgabepflichtigen Bauern und dem, was sie auf eigenem Grund und Boden erwirtschafteten. Ihre Sonderstellung in der Gesellschaft zeigte sich in Ämtern am Hof des Landesherrn – in unserem Fall des Herzogs von Jülich – und häufig im Patronat über die örtliche Pfarrkirche. An dieser Situation änderte sich über Jahrhunderte nichts, nachdem sich diese Strukturen im späten Mittelalter endgültig ausgebildet hatten.

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1524/25 kam es zu großen Bauernaufständen im Südwesten Deutschlands und in Mitteldeutschland, die man allgemein als Bauernkrieg bezeichnet hat. Die Gründe lagen vor allem darin, dass die Bauern einzelnen adeligen Familien als Leibeigene dienten. Sie waren zu Abgaben und Diensten verpflichtet und zudem in der Wahl ihrer Ehepartner sowie des Wohnortes eingeschränkt. Hinzu kam der Wunsch auf konfessionelle Selbstbestimmung im Reformationszeitalter, die im Widerspruch zum Patronatsrecht der Adelsfamilien über die einzelnen Pfarrkirchen stand. Die Kritik, die im März 1525 in den berühmten Zwölf Artikeln von den Anführern der Bauernaufstände in Memmingen gebündelt und in den Druck gegeben wurden, werden sicher auch im Rheinland bekannt gewesen sein. Hier gab es aber eine vollständig andere Ausgangslage: Die Bauern verfügten teilweise über einen erheblichen Eigenbesitz und standen – wenn überhaupt – in einem Pachtverhältnis zum jeweiligen Ortsadeligen. Die Leibeigenschaft gab es in der oben beschriebenen Form im Rheinland nicht. Die Dienstbarkeiten waren bereits im Spätmittelalter auf Geldzahlungen umgestellt worden. Ein Verfahren, das durch die reichen Ernteerträge auf den sehr guten Böden der Lössbörden möglich wurde. Eine Welle der Unzufriedenheit wie in anderen Bereichen des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation entstand hier gar nicht erst. Das will nicht heißen, dass es hier keine Auseinandersetzungen zwischen dem Adel und der Landbevölkerung gab. Diese entzündeten sich aber an lokalen Gegebenheiten und wurden schon sehr früh auf juristischem Wege einer Klärung zugeführt.

Infolge der französischen Herrschaft über das linke Rheinland ab 1794 verlor der Adel zahlreiche seiner Privilegien, konnte aber alleine schon über seinen reichen Landbesitz seine herausgehobene Stellung verteidigen. Das galt auch für die frühe Zeit der preußischen Herrschaft ab 1815. Die seit der Mitte des 19. Jahrhunderts Fahrt aufnehmende industrielle Entwicklung hatte jedoch weitreichende Auswirkungen auf die Gesellschaft. Das war in Jülich erst verzögert zu spüren, da hier eher die Intensivierung der Landwirtschaft im Vordergrund stand, um den steigenden Bedarf an Lebensmitteln für die industriellen Zentren wie das Ruhrgebiet zu decken. Neben dem Adel, den traditionellen Bauernfamilien, traten Großinvestoren aus dem Bürgertum, die beispielsweise die Flächen des Jülicher Stadtwaldes zwischen Jülich, Mersch, Welldorf und Stetternich innerhalb weniger Jahre einer landwirtschaftlichen Nutzung zuführten. Die in dieser Folge entstehenden Gutshöfe wie beispielsweise Haus Mariawald knüpften dabei ganz bewusst an Formen adeligen Bauens in der Vergangenheit an. Ein adeliger Habitus verpflichtete zu bestimmten Formen der Repräsentation und der Lebensführung. Diese sah die sich mehr und mehr herausbildende bürgerliche Gesellschaft und das durch die Industrialisierung entstehende Massenproletariat aber immer kritischer. Das Ende des Ersten Weltkriegs 1918 und die sich anschließende Revolution führte dann mit der Weimarer Reichsverfassung zur Abschaffung adeliger Herrschaft und damit verbundener Privilegien.

Schon die Humanisten des 15. und 16. Jahrhunderts – darunter der jülich-klevische Rat Konrad Heresbach – forderten einen Adel des Geistes, der unabhängig von einer ererbten Stellung eine am Allgemeinwohl verpflichtete, auf einer gründlichen Bildung beruhenden Haltung einnehmen sollte. In diesem Sinne könnten wir uns alle als adelig verstehen und entsprechend handeln.

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Guido von Büren
Eine echte Muttkrat und mit unbändiger Leidenschaft für Geschichte und Geschichten, Kurator mit Heiligem Geist, manchmal auch Wilhelm V., Referent, Rezensent, Herausgeber und Schriftleiter von Publikationen, Mitarbeiter des Museums Zitadelle und weit über die Stadtgrenzen hinaus anerkannter Historiker, deswegen auch Vorsitzender der renommierten Wartburg-Gesellschaft

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