Ein 64 Jahre alte Autofahrer aus Jülich fuhr am vergangenen Dienstag, dem 14. April, gegen 8 Uhr auf der Bahnhofstraße in Richtung Adolf-Fischer Straße. Das geht aus dem Polizeibericht hervor. Plötzlich sei eine Radfahrerin von rechts nach links in Richtung Bahnhof über einen Zebrastreifen gefahren. Der Fahrer habe die Frau zu spät wahrgenommen und nicht mehr bremsen können, sodass es zur Kollision gekommen sei.
Die 32-Jährige, die in Jülich wohnhaft ist, sei gestürzt und habe sich verletzt. Mit einem Rettungswagen sei sie zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht worden. Der Autofahrer blieb unverletzt, es entstand ein Sachschaden von etwa 3500 Euro.
Die Polizei Düren nimmt den Unfall zum Anlass, die Regeln an Zebrastreifen einmal zu erläutern: Autos und andere Kraftfahrzeuge müssen Fußgängern und Rollstuhlfahrern das Überqueren ermöglichen und diese haben Vorrang. Radfahrer dürfen über den Zebrastreifen fahren, haben allerdings keinen Vorrang. Steigen sie jedoch ab und schieben, gelten sie als Fußgänger, auf die die Autos warten müssen. Des Weiteren gilt an Zebrastreigfn ein Überholverbot sowie ein Halte- und Parkverbot. Dieses gilt auf dem Zebrastreifen sowie bis zu 5 Meter davor. Fahrzeuge müssen sich dem Zebrastreifen mit mäßiger Geschwindigkeit nähern. Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf dem Zebrastreifen warten.



















