§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
„Eine Gemeinde, eine Stadt ist nie fertig. Immer will sie entwickelt und weiterentwickelt, modernisiert oder saniert werden. Genau da setzt die gemeinsame Städtebauförderung des...
Für das Programm stehen rund 90 Millionen Euro aus dem sogenannten "Just Transition Fund" der Europäischen Union zur Verfügung, die auf insgesamt neun Projekte...
Muskeln sind nicht nur Kraftpakete. Sie halten den Körper in Bewegung, stabilisieren Gelenke, schützen vor Stürzen und sind mit entscheidend dafür, im Alter möglichst...