
Rechtlich möglich, inhaltlich nicht sinnvoll. Das ist in aller Kürze das Ergebnis der Diskussion im Jülicher Stadtrat über den Antrag zur dauerhaften Beflaggung von öffentlichen Verwaltungsgebäuden der Stadt Jülich. Eingebracht hatte ihn in einem zweiten Anlauf die AfD, die nun zum zweiten Mal mit ihrem Anliegen scheiterte.
„Die Stadt hat eine Flaggenordnung und die Stadt entscheidet für sich, wann geflaggt wird“, führte CDU-Fraktionsvorsitzender Frank Radermacher aus. Geflaggt würde besonders an Feiertagen, vor allem solchen, bei denen es um Demokratie gehe oder an Gedenktagen, an denen der Widerstand sich gegen den Nationalsozialismus gezeigt habe.
Damit sei man als CDU sehr einverstanden. „Die Stadt braucht keine dauerhafte Beflaggung, um sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen.“
AfD-Fraktionsvorsitzender Andreas Janssen hielt dagegen. Die erneute Vorlage begründete er unter anderem mit Bürgerreaktionen auf die vorherige Ablehnung.
Außerdem verwies er auf einen entsprechenden Vorstoß von CDU und SPD in Düren, dessen Argumentation seine Fraktion im Antrag aufgegriffen habe. Als „exotisch“ bezeichnete Janssen, dass man überhaupt das Hissen der Nationalflagge beantragen müsse und die Ablehnung durch den Stadtrat als absurd.
Prompt folgte der Widerspruch, denn es gehe nicht grundsätzlich um die Beflaggung durch die Deutschlandfahne, für die sich alle Fraktionen einhellig aussprechen – es gehe um die dauerhafte Beflaggung, wie Florian Berberich (Grüne) unterstrich. Für seine Argumentation fand er ein Bild, das neben der Erheiterung im Ratssaal auch für viel Zustimmung sorgte.
„Sie sehen öfters vielleicht mal Pferde auf den Feldern. Manchmal galoppieren sie auch, und dann gibt es einen Moment, in dem das Pferd alle vier Hufe in der Luft hat. Wenn man genau in diesem Augenblick ein Foto machen würde, dann könnte man denken, das Pferd fliegt. Aber ein Pferd fliegt nicht.“
Diese Einordnung in einen Kontext sei wichtig. Berberichs Fazit in Richtung Janssen: „Es stört mich, dass Sie immer nur sehr selektiv etwas erzählen, einen Eindruck erwecken, um Leute irgendwie in die Irre zu führen und nicht die Gesamtgeschichte erzählen.“
SPD-Fraktionsvorsitzender Harald Garding schloss sich der Position von CDU und UWG JÜL an. Zugleich konterte er in Richtung AfD, für die Andreas Janssen sich beschwert hatte, dass er anders als in der Geschäftsordnung festgelegt als Antragsteller nicht das erste Wort bekommen hatte.
Bei der ersten Antragstellung im Juni habe Janssen keinen Gebrauch vom Rederecht gemacht, und so äußerte Garding die Vermutung, „dass Sie das selber nicht ernst genommen haben. Und Sie fanden es auch gar nicht als Notwendigkeit, dass darüber diskutiert wird.“
Eine dauerhafte Beflaggung aller öffentlichen Gebäude, gab Wolfgang Steufmehl (UWG JÜL) als persönliche Meinung kund, gehe ihm auch zu weit. Am Rathaus hielte er sie aber für richtig – ebenso wie das Hissen anderer Flaggen aus besonderen Anlässen wie zum Jahrestag des Anschlags der Hamas am 7. Oktober.
„Wir wollten eigentlich diese unsägliche Diskussion vermeiden“, sagte Heinz Frey (UWG JÜL) und verwies auf die darum gefertigte gemeinsame schriftliche Stellungnahme mit der CDU. Darin seien die Gründe für die Ablehnung bereits dargelegt.
Schließlich kürzte Bürgermeister Axel Fuchs die Diskussion ab. Die Argumente seien getauscht. Er bat angesichts der weiteren Tagesordnung um die Abstimmung.
Das Ergebnis: Der Antrag wurde auch in der Neuauflage abgelehnt.


















