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Keine dauerhafte Beflaggung

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2017 wurde das Rathaus beflaggt, als die Tour de France durch Jülich ging. Foto: Dorothée Schenk | Archiv HZGM
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Die Entscheidung fiel schnell und ohne Diskussion: Es wird weder eine dauerhafte Beflaggung am Rathaus mit der Deutschlandfahne geben, noch an den Jülicher Schulen.

Die AfD-Fraktion hatte beantragt, dass die Nationalflagge der Bundesrepublik Deutschland ständig – erstens – vor dem Rathaus wehen sollte, dagegen die dauerhafte Beflaggung mit Fahnen anderer Staaten unterbleiben solle. Ein zweiter Antrag bezog sich auf das Fahnehissen an den Schulen.

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Damit nahm die Fraktion einen Antrag auf, der bereits auf Bundes- und Landesebene – auch in NRW – auf der Tagesordnung stand und auch hier mehrheitlich negativ beschieden wurde.

Ebenso entschied der Stadtrat und lehnte eine dauerhafte Beflaggung für Jülich ab. Die AfD-Fraktion stimmte einhellig dafür, der Stimme enthielten sich beim Antrag „Rathaus“ drei Mitglieder der UWG JÜL, beim Antrag Schulen war die Zustimmung der Antragsteller gesetzt, ein Mitglied der UWG JÜL enthielt sich. Alle übrigens Ratsmitglieder stimmten mit „Nein“.

Auf Nachfrage erläuterte Bürgermeister Axel Fuchs, dass sich die Stadt an die Beflaggungsordnung des Landes und Bundes halte, „wie im übrigen die anderen Kommunen auch.“ Die Beflaggungsordnung schreibt bestimmte Tage vor, an denen Fahnen gehisst werden sollen. Sie schreibt keine weiteren Anlässe vor, wann die Bundesfahne wehen kann. Das bedeutet: Zur Weltmeisterschaft könnte die schwarz-rot-goldene Fahne vor dem Rathaus wehen?Fußballfan Fuchs bestätigt das lachend, betont aber: „Sicher nicht in der Vorrunde!“ Bei einem Weiterkommen der deutschen Mannschaft werde man gemeinsam mit dem Verwaltungsvorstand über eine Beflaggung entscheiden.


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