Beschluss über die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 01.10.2026 die Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 79 „Königskamp II“, 8. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Planbereich ist in folgender Skizze (Auszug aus der Amtlichen Basiskarte) durch eine Strichlinie gekennzeichnet:

Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung:
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) beabsichtigt, seinen Standort in Jülich weiter auszubauen. Östlich des bestehenden Gebäudes auf dem Flurstück 624, Flur 54, Gemarkung Jülich, soll die Großanlage „Synlight“ auf dem Flurstück 625, Flur 54, Gemarkung Jülich, um einen Anbau für die geplanten Forschungsaktivitäten des Instituts für Future Fuels einschließlich der erforderlichen Erschließungsanlagen und Zuwegungen erweitert werden. Die für das konkrete Vorhaben nicht benötigten Flächen sollen zugleich der Flächenvorsorge für künftige Bauvorhaben des DLR dienen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung zu schaffen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 erforderlich.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 21.07.2025 bis 22.08.2025 einschließlich statt. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.
Diese Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplans nebst Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
02.11.2026 bis einschließlich 04.12.2026
auf folgenden Internetseiten veröffentlicht:
Bekanntmachung:
auf der Homepage des „HERZOG“-Magazins unter www.herzog-magazin.de/amtsblatt/ – BEKANNTMACHUNGEN DER STADT JÜLICH – Bekanntmachung der Stadt Jülich – Bebauungsplan Nr. 79 „Königskamp II“, 8. Änderung
Bauleitplanunterlagen:
auf der städtischen Homepage unter www.juelich.de/beteiligung – ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG – Bebauungspläne / sonstige Satzungen – Bebauungsplan Nr. 79 „Königskamp II“, 8. Änderung
oder
über die Verknüpfung des Beteiligungsportals des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen
Ferner können die Unterlagen zu diesem Verfahren im genannten Zeitraum auch bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, während der Dienststunden
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
öffentlich eingesehen werden.
Innerhalb der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen über die vorgenannten Online-Angebote sowie per E-Mail (planungsamt@juelich.de bzw. aheidt@juelich.de) eingereicht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Jülich schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich) oder Fax (02461 / 63-485) eingereicht werden.
Zum Bebauungsplan wurde für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt. Die bisherigen Ergebnisse der Umweltprüfung sind im Umweltbericht dargelegt. Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandteil der Begründung.
In den umweltbezogenen Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und 4 BauGB abgegeben wurden, sowie in den vorliegenden Unterlagen (Umweltbericht, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Gutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe 1 und Stufe 2, Archäologische Sachverhaltsermittlung, Untersuchungen zur Sickerfähigkeit) werden umweltbezogene Informationen zu den verschiedenen Schutzgütern genannt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr.79 „Königskamp II“ 8. Änderung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Jülich deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Jülich vom 01.10.2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Jülich, den 08.10.2026
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Fuchs














