§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Die Ausstellung kam durch die Initiative der Künstlerin und Illustratorin Sopio Kiknavelidze zustande, die Mitglied im Kunstverein ist. Sie kennt Nino Eliashvili noch aus...
Zum Saisonauftakt der Reihe Geschichte am Sonntag lädt der Geschichtsverein Jülich e.V. zur Führung durch die Festung Zitadelle ein. Bernhard Dautzenberg gibt spannende Einblicke...
Wer in Jülich lebt, kennt den HERZOG. Morgens kann man ihn online lesen, entdeckt Veranstaltungen, erfährt, was Vereine planen, wie sich die Stadt verändert,...