Start Stadtteile Jülich Sanierungskosten in Millionenhöhe zu erwarten

Sanierungskosten in Millionenhöhe zu erwarten

Der Zustand des Gebäudes, in dem sich das Gymnasium Zitadelle befindet, stellt momentan eine Gefahr für die Schüler da. Sofortmaßnahmen sollen diese abwenden. Auf lange Sicht muss die Fassade der Schule saniert werden.

355
0
TEILEN
Foto: Mira Otto
- Anzeige -

Die Fassade des Gymnasiums Zitadelle bröckelt – wortwörtlich. Und zwar großflächig, denn betroffen ist der gesamte Teil des Gebäudes, der in den 70ern gebaut worden ist. Ausgenommen von den Schäden ist somit nur der historische Teil der Schule, in dem sich die Verwaltung, das Lehrerzimmer sowie einige Fachräume untergebracht sind.

Um die Besucher vor eventuell herabvollenden Gestein zu schützen, wurden Teile der Fassade bereits entfernt. An der Turnhalle, wo die Schäden vor einigen Jahren laut dem stellvertretendem Schulleiter Stefan Rüping zuerst auffielen, wurde der Sicherheit wegen zusätzlich eine Überdachung angebracht, falls Gestein herunterfallen sollte.

- Anzeige -

Im Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau wurde kürzlich durch die Präsentation eines Ingenieurbüros für Baustatik deutlich, wie umfangreich die notwendigen Sanierungsarbeiten sein werden. Das Problem: Die Fassade ist nur unzureichend verankert. Das liegt vorrangig daran, dass die Drahtanker, die die Klinkervorsatzschalen – das sind die von außen sichtbaren rötlichen Steine, die die eigentliche Betonwand verdecken – an Ort und Stelle halten korrodiert sind.

Außerdem ist die Konsole, also der Teil, auf dem die Fassade quasi aufliegt, nur „mangelhaft tragfähig“. Sichtbar ist dies beispielsweise durch Abplatzungen des Betons unter denen das korrodierte Metall sichtbar wird. Auch Risse, unter denen sich wahrscheinlich Rost befindet, sind zu sehen.

Notwendige Sofortmaßnahmen

Als notwendige Sofortmaßnahmen wurde die Sicherung der Ein- und Ausgänge sowie der Fluchtwege der Schutztunnel, die Sicherung von Flächen durch Absperrungen über eine Breite von vier Metern oder alternativ der Abriss von Teilen der Fassade, beziehungsweise Notverankerungen des Gesteins, von dem Ingenieurbüro benannt.

Nun ist die Woche im Stadtrat nach vorherigen Beratungen im Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau und im Haupt- und Finanzausschuss entschieden worden, dass vorerst 200.000 Euro außerplanmäßig bereitgestellt werden. Damit sollen Sofortmaßnahmen, genauer weitere Schutztunnel und Abstand zur Wand durch Absperrungen, finanziert werden. Unklar ist, ob diese Summe die Kosten überhaupt decken können. Erwartet wird, dass die Maßnahme die veranschlagten 200.000 Euro um ein Vielfaches übersteigen, wie in der Vorlage zur jüngsten Ratssitzung nachzulesen: „Die Aufwendungen für die eigentlichen Sanierungsmaßnahmen werden sich voraussichtlich auf mehrere Millionen Euro belaufen“

Eins wurde auch während der Diskussion in den Ausschüssen klar: Die Sofortmaßnahmen sind keine Dauerlösung. Die genauen Kosten sind erst benennbar, wenn die Planungsarbeiten abgeschlossen sind. Diese Aussicht auf hohe Kosten sorgte bei den Politikern für Sorgen. „Die Maßnahmen sind ein Nackenschlag. Es kommt knüppeldick“, sagte beispielsweise Harald Garding (SPD) und fragte, ob eine Übersicht aller Finanzierungen für Baumaßnahmen im Stadtgebiet möglich sei, um den Überblick nicht zu verlieren.

Innerhalb des Schulgebäudes gibt es laut dem stellvertretenden Schulleiter Rüping keine Mängel. Das läge auch an einer PCB-Sanierung, die nach das Jahrtausendwende durchgeführt wurde. „Man kann nicht sagen, dass die Stadt die Schule hat verkommen lassen. Man hat all die Jahre immer wieder etwas getan“, sagte er weiter.

Wann die Sanierung beginnt ist noch nicht klar. Momentan ist eine Staffelung der Maßnahmen im Gespräch, um die Arbeiten in den Ferien verrichten zu können. Dann würde der Unterricht durch den Baustellenlärm nicht gestört.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here