Start Nachrichten Rückrufmöglichkeit

Rückrufmöglichkeit

Um den Kontakt zu den Kunden herstellen zu können, bieten die SWJ eine Möglichkeit der Kontaktaufnahme an.

68
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Da der Weg ins Kundenzentrum der Stadtwerke Jülich GmbH (SWJ) durch Corona derzeit nicht möglich ist, weichen die SWJ-Kunden bei Nachfragen zur ihrer Jahresverbrauchsabrechnung verstärkt auf die telefonische Variante aus. Das führt allerdings in stark frequentierten Zeiten dazu, dass trotz erhöhter Kapazität die Leitungen überlastet sind und die Kunden auf einen Gesprächspartner warten müssen.

Um es für ihre Kunden komfortabel zu machen, gibt es nun auf der Website der SWJ eine „Rückrufbitte“. Dieses Fenster erscheint beim Aufrufen der Seite https://www.stadtwerke-juelich.de. Dort kann der Zeitraum für einen Rückruf am kommenden Arbeitstag ausgewählt  werden.

- Anzeige -

„Wir arbeiten mit allen Mitarbeitern im Kundendienst daran, dass die Rückrufbitten schnell erfolgen“, betont Ibrahim Güler, Teamleiter im Kundenzentrum der Stadtwerke. „Unser Ziel ist, dass alle Kundenanliegen so schnell wie möglich und mit der gewohnten Qualität geklärt werden. “

TEILEN
Vorheriger ArtikelRechtssicherheit für Notfallsanitäter
Nächster ArtikelAngehalten und festgenommen
Stadtwerke Jülich
Mit aller Energie für Jülich. Wir, Ihre Stadtwerke Jülich, haben die Aufgabe, die Versorgung der Stadt Jülich mit Energie – Strom, Gas, Wärme – sowie mit Wasser zuverlässig und zu fairen Konditionen sicher zu stellen. Die SWJ, Stadtwerke Jülich GmbH, leisten einen wesentlichen Beitrag zur Daseinsvorsorge. Aus naheliegenden Gründen – mit Wasser und Wärme kennen wir uns aus – betreiben wir auch die öffentlichen Bäder unserer Herzogstadt. Das Versorgungsunternehmen gehört zu 100% der Stadt Jülich.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here